Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 130
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0132
Pächterin die Ausübung des Wirtschaftsrechtes in das angebotene Nachbarhaus, das
dem Gemeinderat Koch, ihrem Schwiegersohn, gehört, zu verlegen, wenn das Bezirksamt
die dazugehörige staatliche Erlaubnis zusichert. Das Bezirksamt ist jedoch der Ansicht
, daß beim Vorhandensein dreier Realgastwirtschaften außer der Hüttenwirtschaft
im Verhältnis zu der Zahl der Bevölkerung - 500 Einwohner - und zu ihrem Vermögen
und ihren Erwerbsverhältnissen eher eine Verminderung als eine Erhöhung der Wirtschaften
wünschenswert wäre. Auch sei der Betrieb unbedeutend und beschränke sich
auf die Werksangehörigen. Im gleichen Hause seien auch das Kanzleizimmer, die Kasse
und die Dienstwohnung untergebracht. Die Verlegung der Wirtschaft in ein anderes
Haus würde aber die bisherigen Verhältnisse ändern und eine weitere eigentliche Wirtschaft
zum Nachteil nicht nur der übrigen Wirte, sondern auch der Moralität und Solidität
der Einwohner begründen. Mit Rücksicht auf den geringen Pachtertrag solle daher
auf das Wirtschaftsrecht verzichtet werden. Im Weigerungsfalle wird auf die Wirtschaftsordnung
von 1834 hingewiesen, die eine Genehmigung der höheren Kreisregierung
voraussetzt, wobei der Zustand der Wohnung wie die Eignung des Pächters zur
Wirtschaftsführung nachzuweisen wäre. Auch der Gemeinderat Oberweiler befürwortet
das Gesuch. Die Wirwe Brombacher erklärt sich sogar bereit, statt 30 fl in Zukunft
50 fl für die fragliche Wirtschaft zu bezahlen. Der verlangte Plan des Koch'schen Hauses
wird inzwischen vorgelegt und der Antrag nochmals begründet: »Da die Erz- und Kohlfuhrleute
bei dem nun wieder eingetretenen Betrieb des Werkes, wenn bei denen Fuhren
für's Werk nicht sogleich abgeladen werden kann, sich ohne Nachteil für den Dienst
nicht weit von dem Werk zur Abwartung ihrer Pferde pp. entfernen dürfen, so scheint es
notwendig, ganz nahe bei der Verwaltung die Werkwirthschaft wieder in Betrieb zu setzen
. Die langjährige Pächterin, Witwe Brombacher, eignet sich sehr gut, diese Wirth-
schaft zu betreiben.«

Vom Bezirksamt aufgefordert, äußern sich der Gemeinderat und die Wirte von Oberweiler
. Die Wirte überraschen mit der Erklärung, daß sie vor drei Monaten auf Ersuchen
der Großherzoglichen Hüttenverwaltung einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hätten
, dahingehend, daß auf unbestimmte Zeit die Werkwirtschaftsgerechtigkeit in den
Händen der unterzeichneten Wirte gegen eine jährliche Vergütung von 25 fl verbleiben
solle. Inzwischen habe aber die Hüttenverwaltung Schritte unternommen, um die
Werkwirtschaft der Witwe Brombacher wieder zukommen zu lassen. Es sei ihnen unbekannt
, wie das Hüttenwerk zu seinem Realwirtschaf tsrecht gekommen sei. Nach ihren
Erfahrungen sei in den früheren Jahren in dieser Wirtschaft nicht logiert, sondern bloß
den Arbeitern des Werks Getränke und kalte Speisen verabreicht worden. Auch für die
Stallung sei ausreichend gesorgt. Und der Hüttenverwalter Frank habe sich bei Vertragsabschluß
dahin ausgesprochen, daß er keine weitere Wirtschaft für nötig erachte, sondern
sogar für passend finde, wenn die Werkwirtschaft nicht in nächster Nähe der Hüttenverwaltung
ausgeübt werde, weil dadurch Störungen im Geschäftsbetrieb stattfinden
könnten. Die hiesigen Wirtschaften seien auch nicht weit vom Eisenwerk entfernt. Das
Hammerwerk z. B. liege kaum 260 Schrine vom nächsten Wirtshaus entfernt, und die
beiden anderen folgen in nächster Nähe. Es solle daher keine neue Wirtschaft in der Gemeinde
entstehen.

Hierzu erklären der Gemeinderat und der kleine Bürgerausschuß von Oberweiler:
Von dem erwähnten Pachtvertrag sei den Unterzeichneten nichts bekannt, desgleichen
auch nicht, mit welchem Recht die Werkwirtschaft betrieben wird. Die vorhandenen
drei Wirtschaften seien wohl ausreichend. Uber den weiteren Bedarf der Werkarbeiter
können sich die Unterzeichneten nicht aussprechen, da dies der Großherzoglichen Hüttenverwaltung
besser bekannt sei. Zu der unklaren, teilweise widerspruchsvollen Situa-

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