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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 5
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0007
31 Prälaten, Stifte, Klöster und Ritterhäuser
27 Städte, Ämter und Landschaften
Vom vorderösterreichischen Hochrhein waren neben den vier rheinischen Waldstädten
Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg und Waldshut als des »dritten Stands Mitglieder
« an vierter Stelle aufgeführt:

»Die Eynungsmeistern uff dem Swartswald, Vogt und Eynung«.
Dies bedeutet, die nach der Einungsordnung frei gewählten Bauern des Hotzenwaldes
saßen als Eynungsmeister und Redmänner neben dem Adel und der Geistlichkeit gleichberechtigt
mit Sitz und Stimme im Landtag.

Dies ist der Nachweis ihrer politischen Anerkennung als bürgerliche Selbstverwaltung
.

Die zweite Urkunde wurde über ein Viertel)ahrtausend später niedergeschrieben, es
ist der Loskaufsvertrag von Gurtweil, ein verfassungsgeschichtliches Dokument von besonderer
Bedeutung. Am 15. 1. 1738 lösten die Einungen gegen 58000 Gulden von der
Abtei St. Blasien alle Rechte aus der alten feudalen Leibeigenschaft ab, kurz darauf wurde
ein Vertrag geschlossen mit dem Stift Säckingen und dann mit den Herren von Zwey-
er-Evibach, dem einzigen Adelsbesitz auf dem Wald.

Dieses Ereignis fand statt in der Zeit des Höhepunktes des fürstlichen Absolutismus
und kann deshalb als ein besonders markantes Ereignis für die Selbstverwaltung bezeichnet
werden.

Haselier schreibt dazu:

»Damit wurde wohl zum ersten Mal im 18. Jahrhundert in einem deutschen Territorium
die Leibeigenschaft beseitigt.

Immerhin, mehr als vierzig Jahre bevor Kaiser Joseph II. und Markgraf Friedrich
von Baden in ihren Territorien die Leibeigenschaft generell für aufgehoben erklärten
«.

In dieser Zeit, als anderenorts deutsche Landesfürsten ihre Untertanen »von Gottes
Gnaden« für die Kolonialkriege nach Ubersee verkauften, gelang es der bäuerlichen
Selbstverwaltungsorganisation auf dem Hotzenwald, die jahrhundertelang praktizierten
Feudal- und Leibrechte aus eigenen Mitteln abzulösen, eine politische Tatsache, die
ebenso erstaunlich wie einzigartig ist.

Zwischen diesen beiden Urkunden Hegen die Ereignisse, welche die Selbstverwaltung
in der Grafschaft Hauenstein markieren.

3. Die Besiedlung des Hotzenwaldes

Die erste politische Kraft, die auf den Hotzenwald in die Wälder, Moore und Felsen
vorstieß, war das älteste alemannische Kloster St. Fridolin auf der Säckinger Rheininsel.
Der Zeitpunkt ist aber ungewiß.

Der nördlichste Mönchhof lag in den abgelegenen Gletschermulden um die Murg-
quelle bei Herrischried. Weitere Höfe standen bei Laufenburg, Murg und Niederhof. So
war das Kloster aus dem Ursiedelland im Hochrheintal auf den Wald eingedrungen.

Aus den Mönchshöfen wurden die Dinghöfe, Mittelpunkt der klösterlichen Verwaltung
mit dem Sitz des Niedergerichtes. Sie bestanden bis zur Ablösung durch den Gurtweiler
Loskauf. Aus dem Südosten vordringend, hatte auch die Abtei St. Gallen frühe
Besitzungen.

Aus St. Gallen stammen die ältesten Besitzurkunden über den Hotzenwald.
In die frühe Landnahmezeit werden datiert:


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