http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0011
geblieben sind und nun an mich gebracht sind
und dawider niemand zu tun ohn alle Gefahr.
Des zu wahrer Urkunde habe ich,
obgemeldeter Graf Hans
mein Insigel öffentlich gehängt an diesen Brief,
der gegeben ist an dem nächsten Sonntag
vor Sankt Mathäus Tag des Jahres
da man zählt von Gottes Geburt
eintausend dreihundertsechs und neunzig Jahre«.
Der Revers des »Gräflein Hans«, wie er in der Legende der Hauensteiner weiterlebte,
spielte in den späteren, jahrhundertelangen Auseinandersetzungen immer eine besondere
Rolle, wenn es um die alten Rechte ging.
Nach dem Erlöschen der Habsburger Nebenlinie in Laufenburg kam die Pfandschaft
über den Schwarzwald wieder zurück an das Haus Habsburg-Österreich und wurde
dann vom Waldvogt in Waldshut verwaltet, zusammen mit den Einungen, an die das
Haus Habsburg-Österreich wesentliche souveräne Rechte delegierte.
Zum Amtsbereich des österreichischen Waldvogtes in der »Waldvogtei« Waldshut gehörte
:
Die Vogtei über das Kloster Säckingen
die Vogtei über die Abtei St. Blasien
die vier rheinischen Waldstädte
Rheinfelden, Laufenburg, Säckingen, Waldshut,
die Grafschaft Hauenstein mit den Tälern
Schönau, Todtnau und der Herrschaft Todtmoos
Die Abtei St. Blasien bemühte sich sehr lange, aus der österreichischen Landstandschaft
herauszukommen, um Reichsstand zu werden. Doch ist dies nicht gelungen, auch nicht,
als durch den Erwerb der Reichsgrafschaft Bonndorf und die Verleihung der reichsfürstlichen
Würde an den Abt die Abtei für einen Teil ihres Gebietes reichsständische Titel besaß
.
Der Fürstabt wurde Präsident der Prälatenbank im Reichstag des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation. Doch in seiner Abtei blieb er, abgesehen von seiner persönlichen
reichsfürstlichen Würde, weiterhin österreichischer Landstand. Das Diplom als
Reichsfürst für den Abt Franz II. (Schächtelin) galt nur für ihn persönlich und als Inhaber
der Reichsgrafschaft Bonndorf, nicht für die Abtei.
6. Die Organisation der bürgerlichen Selbstverwaltung
Wenn auch keine Gründungsurkunden mehr vorhegen, doch schon 1371 werden sie
als »von Alters her" bestätigt, - so liegen doch aus der folgenden Zeit genügend Urkunden
vor.
Es gab vier Einungen »ob der Alb« und vier Einungen »unter der Alb«. Außerdem
wurde unterschieden zwischen den Orten »vor und hinter dem Hag«. Dies hing mit dem
Landfahnen und dem Landhag zusammen, der Verteidigungsorganisation.
Unter der Alb lagen die Einungen:
Hochsal
Görwihl
Murg
Rickenbach
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