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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 13
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nisse im Land Glarus den zwingenden Schluß, daß eine unbestimmte Anzahl Freier und
(oder) bedingt Freier, nur mit Grundzinsen Belasteter, eigene und Lehengüter bewirtschaftet
haben muß und z.T. auch über beträchtliche Kapitalien verfügen konnte. So sind
begüterte, offenbar freie Leute genannt 1257, 1282, 1289 und 1318. Der habsburgische
Ammann Werner Elmer, ein Landmann, kein Fremder, mehrfach genannt zwischen
1289 und 1322, leistet einen erheblichen Jahrzins, darunter 100 Ellen landesübliches
Grautuch.2' Seit 1240 ist ein Markt im Hauptort Glarus belegt.

2) Ein säckingisches Meiertum

Doch folgen wir zunächst den historischen Ereignissen und Uberlieferungen im Zusammenhang
mit den herrschaftlichen Mächten, die im Lande Rechte haben oder sie zu
gewinnen trachten.

Die Sage von einer Schenkung des Landes an den Hl. Fridolin hat die Anschauungen
des Mittelalters beherrscht bis weit in die Zeit exakter Geschichtsschreibung. Jedoch
kommt der Heilige weder im Martyrologium des Hrabanus Maurus (t 856) in Mainz, zu
dessen Erzstift Säckingen gehörte, vor noch in dem von Notker Labeo in St. Gallen (f
1022). Die Vita Fridolini des Säckinger Mönches Balther muß daher eine Fälschung aus
der Mitte de 11. Jahrhunderts sein, in der Absicht, den Besitz Säckingens in Glarus auf
eine uralte königliche Schenkung zurückführen zu können.3' Echt dagegen ist eine Vita
beati Fredelini des Kardinalerzbischofs Peter Damiani von Ostia (t 1072) nach einer Predigt
zu Poitiers. Im 13. Jahrhundert wurde der Balther'schen Vita ein weiterer Teil mit
der Schenkung des Landes Glarus an Säckingen beigefügt.

Säckingen war das älteste merowingische Kloster am Oberrhein (vor St. Gallen), gegründet
wahrscheinlich zwischen 613 und 622. Es ist mit Reliquien des Hl. Kreuzes und
des Hl. Hilarius begabt. Der Fridolin-Kult beginnt jedoch erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts
. Fridolinsprozessionen sind genannt seit 1347. Archäologische Untersuchungen
ergaben, daß der Leib des Hl. Fridolin lange im Rheinsand begraben lag. Das Grab
enthielt im 17. Jahrhundert den unversehrten Leib des Heiligen. Es ist nach all dem kaum
noch zu klären, wann und unter welchen Umständen der Ubergang des Landes Glarus
an das Kloster Säckingen erfolgt ist. Der Genuß der Immunität durch das Kloster, d. h.
die öffentlich-rechtliche Herrschaftsgewalt mit der niederen Gerichtsbarkeit ist nicht zu
bezweifeln. Darüber bestehen jedoch keine Urkunden, noch läßt sich erkennen, wie
groß dieses Immunitätsgebiet war und ob diese Immunität und ihre Ausdehnung
schließlich zur gänzlichen Loslösung von der Grafschaft des Zürichgaus geführt hat. In
diesem Fall wären ja dem Kloster neben der niederen, grundherrlichen auch die hohe Gerichtsbarkeit
über das ganze Tal zugestanden (und dann durch einen Kastvogt ausgeübt
worden). Andernfalls aber wäre sie in den Händen der Grafen im Zürichgau oder deren
Stellvertreter gelegen. Nun lag im 11. Jahrhundert sowohl die Kastvogtei über Säckingen
wie auch die Reichsvogtei über Glarus in den Händen der Grafen von Lenzburg, die damals
auch die Grafschaft über den Zürichgau innehatten. Man weiß also nicht, aus welcher
dieser Kompetenzen, der Grafschaftsrechte im Zürichgau oder der besonderen
Rechte als Reichsvogt, die hohe Gerichtsbarkeit in Glarus abzuleiten ist. Beim Aussterben
der Lenzburger setzte Friedrich I. Barbarossa (am 28. Februar 1173 in Säckingen)
den Grafen Albrecht von Habsburg als Grafen im Zürichgau ein. Man kann deshalb annehmen
, daß die Reichsvogtei bezw. die Hochgerichtsbarkeit aus der Zugehörigkeit zur
Grafschaft im Zürichgau stammt. Im Jahr 1196 ist dann Reichsvogt über Glarus der dem
Kaiserhaus angehörende Pfalzgraf Otto von Burgund, und Glarus finden wir abgetrennt

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