Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 14
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0016
»Ratshus* in Ennenda. Hier tagte zeitweise einer der Räte des Landes Glarus.
(Das, was man bei uns unter Rathaus versteht, heißt in Glarus »Gmeindshus*.)

vom Zürichgau und seiner Grafschaft. Winteler4) nimmt nach all dem an, daß Glarus seit
Friedrich L eine eigene Reichsvogtei gewesen sei, evtl. aufgrund einer alten »Hundertschaft
«. Darauf wird noch zurückzukommen sein. Die aus dem 13. Jahrhundert stammende
Fridolinssage über die Schenkung des Landes könnte Erklärung für den damals
verwirrenden, den Leuten unverständlichen wirklichen Rechtsvorgang sein.

Der Säckinger Anspruch von 1273 auf das gesamte Tal und seine Bewohner könnte
höchstens auf einem öffentlich-rechtlichen Besitz ruhen, nicht aber auf zivilrechtlichem
Grundbesitz. Selbst die Fridolinslegende spricht nur von Gütern der Schenker Ursus
und Landolf, nicht aber vom Besitz des ganzen Landes. Aber solche Feinheiten hat man
damals eben nicht zur Kenntnis genommen, wenn sie den eigenen Interessen widersprochen
haben. Im klösterlichen Urbar bezw. den Zinsverzeichnissen sind nur Bruchteile
des genutzten Tallandes und des ganzen Alp-Bestandes als zinspflichtig erwähnt. Das
früheste Urbar des Klosters Säckingen stammt aus dem Beginn des 14. Jahrhunderts (um
1300), Rödel folgen um 1340. Das Habsburger Urbar ist in die Zeit von 1303 - 1311 zu
setzen, habsburgischen Grundbesitz nennt es nicht. Erst in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts
faßten die habsburgischen Herzöge auch als Grundeigentümer Fuß und ließen
den Besitz durch landfremde Lehensträger verwalten.

Die meisten österreichischen Vögte nach 1300 wohnten nicht mehr im Lande Glarus,
noch weniger waren sie Landleute. Sie saßen auswärts in ähnlichen Funktionen und ließen
sich durch Untervögte vertreten. Um 1300 schloß die Machtfülle der österreichischen
Herzöge in bezug auf das Amt Glarus und das seine Zugänge beherrschende Gebiet
die Reichsvogtei, das Meieramt (als säckingisches Lehen), die Kastvogtei über das
benachbarte Kloster Schänis und die Vogtei über das »niedere Amt« (im Gaster) ein, dessen
südlichste, an das Land Glarus grenzende Orte diesem später einverleibt wurden.

14


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0016