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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 16
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res Viehbestandes zu ermöglichen oder zu verbilligen. Heute ist das Tagwenrecht wohl
wieder ein Genossenschaftsrecht eben der alteingesessenen Familien.

Die Zahl der Tagwen z. Zt. der Habsburger (um 1300) betrug 22 im großen Tal, wozu
noch 3 im Kleinen Tal kamen, insgesamt also 25. Mit dem Zusammenwachsen der kleineren
Siedlungen ergab sich später die Zahl von 15 Tagwen. Diese Zahl wiederholt sich in
unseren Belegen nicht von ungefähr: Bei der Bildung von Räten des Landes, bei der Zahl
von Bürgen für auswärtige Verpflichtungen, bei der Bildung größerer Räte durch die
spätere Landsgemeinde. Hier sehen wir den einfachen Rat von 15, dann auch mehrfache
Räte von 30 oder 60 Gewählten, wobei 1 bis 4 Männer aus jedem Tagwen gewählt und
entsandt wurden.

Die Ämter, die es mit der Zeit in den Tagwen gab, seien hier genannt, weil auch dabei
der Begriff »Vogt« eine Rolle spielt. Der heutige Gemeindepräsident war bis ins 19. Jahrhundert
der »Tagwenvogt«. Es gab einen Schulvogt zur Beaufsichtigung der Schule, den
Kirchenvogt - vielleicht auch hier der früheste der Vögte in der Gemeinde - den Kirchmeier
für die wirtschaftlichen Belange der Kirchgemeinden, den Steuervogt, den Schützenmeister
, den Baumeister, schließlich den Gemeindeverwalter.

In der Landesverwaltung dagegen kommt der Begriff »Vogt« nicht vor. Denn Landvögte
in der ältesten Zeit waren stets Auswärtige, nie Einheimische. Diese waren dagegen
Ammänner (des Klosters). Und so hieß denn auch später der gewählte Mitbürger an
der Spitze des Landes »Landammann«, sein Stellvertreter Landesstatthalter. Der oberste
Militär in friedlichen Zeiten war der Pannerherr, der das Landespanner in Verwahrung
hatte und bei Kriegszüge'n damit auszog.

4) Die österreichischen Interessen, die Reichsvogtei Glarus

Im Jahr 1288 konnten die Herzöge von Österreich das Meiertum von der Äbtissin an
sich bringen, d. h. die Verwaltung des Grundbesitzes von Säckingen, der mit der niederen
Gerichtsbarkeit verbunden war, zur hohen Gerichtsbarkeit, die sie ja schon hatten,
hinzuzuerwerben. Folgerichtig wurde damals der Versuch gemacht, das Land den österreichischen
Erbländern anzugliedern, indem es mit der nördlich anschließenden Landschaft
Gaster zu einem einzigen Amt vereinigt wurde. Die unter Säckingen bestehende
relative Freiheit mit Amtleuten meist aus der eigenen Bevölkerung und offenbar schon
bestehenden Selbstverwaltungsorganen drohte nun zu einem Untertanengebiet einer
fremden Macht zu werden. 1323 verlangte Habsburg den Zuzug in den Kriegen gegen
die benachbarten eidgenössischen Waldstätte. Mit Schwyz hatte Glarus aber über den
leicht begehbaren Pragelpaß - durch das Klöntal erreichbar - enge Verbindung. Das
führte zur Glarner Weigerung und zum Bündnis vom l. September 1323 mit dem benachbarten
Schwyz. 1330 dagegen nahm man an dem habsburgischen Feldzug gegen den
Kaiser ins Elsaß teil. Den versprochenen Sold freilich bezahlte Habsburg-Österreich
nie. Als 1337 die Glarner Freiheitsbriefe in einem Brand zu Glarus verloren gingen, weigerten
sich die Herzöge, Abschriften von ihren eigenen Ausfertigungen zuzustellen, wie
das damals auf Treu und Glauben allgemein üblich war. Zwar ist das schreckliche 13.
Jahrhundert mit dem Untergang des staufischen Kaiserhauses und der folgenden rechtlosen
Zeit schon ein halbes Jahrhundert vorbei und Habsburg im Begriff, die erste Ordnungsmacht
im deutschen Süden und Südosten zu werden. Dennoch wird man diese
doppelte »Wortbrüchigkeit« in diesem Sinn nicht allzu tief bewerten dürfen, denn die
Wahrnehmung von Macht ging damals zweifellos vor Recht - zumal es ja nicht geschrieben
war. Ahnhchem Verhalten begegnen wir zu jener Zeit auch bei Auseinandersetzungen
innerhalb des Adels.

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