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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 27
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0029
Es ist auffällig, daß bei uns tatsächlich nur Gerichtsvorsitzende eines Kirchdorfs
»Vogt« heißen. Die kleineren Nebenorte, die zu einer Vogtei gehören, haben nur einen
Stabhalter, der im Gericht den Stab führt, wenn Sachen aus seinem Teilort behandelt
werden. Diese Nebenorte gehören stets auch zur Kirche des Hauptortes der Vogtei, ein
Umstand, der die Annahme stützt, daß das Amt des Dorfvogtes auf das des Kirchenvogtes
zurückgehen dürfte. Sonst könnten ja die Stabhalter der Nebenorte auch Vogt heißen
. Diese Regel - Vogt am Haupt- und Kirchenort, Stabhalter an den Nebenorten - ist
u.W. nie und nirgends bestritten gewesen.

Hachbergische Erbteilung von 1305

Bevor wir mit den frühen Namensnennungen von Dorfvögten beginnen, sei zunächst
die Liste der Orte genannt, die bei der Teilung der hachbergischen Lande schon im Jahr
1305 als Gemeinden mit einem Ortsgericht einesteils für Sausenberg, andernteils beim
verbliebenen hachbergischen Teil aufgeführt wurden. Dabei sind, wie gesagt, keine Personennamen
, sondern nur Ortsnamen und allgemeine Rechte genannt.

Rudolf (I.) von Hachberg-Sausenberg (die Namenform Höchberg ist sehr viel jünger)
erhielt, neben der Sausenburg und Umgebung, die Burg Sponeck mit Jechtingen, Gütern
und Rechten zu Bischoffingen, Grißheim und Grezhausen, die Vogtei über die Prop-
steien und Höfe St. Blasiens im Breisgau und die Gerichte zu Vogelbach, Riedlingen,
Kandern, Efringen, Blansingen, Kerns, Fahrnau, Gresgen, Gersbach, Ober- und
Niedereggenen, Feldberg, Steinen, Tannenkirch und Tegernau. D. h. daß diese Ortsgerichte
schon bestanden. Ebenso wird 1318 das Landgericht der Landgrafschaft Sausenberg
wie die Vogtei über die freien und darkommenen (zugewanderten) Leute bestätigt.

Und dies sind die Orte, die bei dieser Teilung bei Höchberg blieben: Burg Hachberg
mit Zwing, Bann und Gericht in Malterdingen, Mundingen, Niederdorf (= Nieder-
Emmendingen), Maleck, Musbach, Glashausen, Reichenbach, (letztere drei zu Freiamt
), Norprechtsberg, Keppenbach, Teningen, Emmendingen, Windenreute, Bahlin-
gen, Sexau, Ihringen, Burkheim, Unterrimsingen, Denzlingen, Ottoschwanden, Heimbach
und über sämtliche Freileute in diesen Orten. Ausgegangene Orte sind hier nicht
aufgeführt.

Die frühesten Namensnennungen von Ortsvögten in den drei Herrschaften Hachberg,
Badenweiler und Rötteln-Sausenberg (soweit bisher bekannt):

Herrschaft Hachberg

Wolfram, Vogt in Hahberc, Zeuge einer Rechtshandlung
zu Emmendingen (Regest h 84),
derBlezer, der Vogt (Reg. h 161),
Hermann, der Vogt von B.,

die Bürger von B. müssen, auch wenn sie Bürger der Stadt

Freiburg sind, »zu den Gerichten der Bauernschaft und

Gemeinde zu Bahlingen« erscheinen.

Werli Beffenhart, Vogt zu B.,

Andres Schlintengyr, Vogt zu Tenzlingen,

1285

Bahlingen 1319
1337
1364

1408

Denzlingen 1465

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