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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 41
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0043
Epitaph: Simon Hopp, Vogt von Welmlingen

Weitenau

Welmlingen 1331

Wintersweiler
Wittlingen

selten die Vogteirechte häufig und offenbar wegen der damit verbundenen
Geldgeschäfte. Dieser Umstand hat wohl dem örtlichen Niedergericht
erhöhte Bedeutung im Hinblick auf Rechtskontinuität
verschafft und damit auch hier die Bedeutung des grundherrlichen
Dinggerichts geschwächt.

war eine Propstei des Klosters St. Blasien mit einem Dinghof und
Dinggericht, das Mitte des 15. Jahrhunderts schon bestritten war.
Vgl. dazu unter »Steinen«. Vögte des Dorf gerichts erscheinen erst
ziemlich spät:

1536 Hans Lewinger von Wisleth, Vogt in Weitenau.

Engelina, die Witwe des Johannes Vogetz von W., verzichtet
auf eine Matte im Banne Kirchen. Der Beiname
»Vogetz« deutet daraufhin, daß der verstorbene Ehemann
schon der Sohn eines Vogtes gewesen ist. Wie in
vielen anderen Fällen könnte der Beiname auch schon zum
Familiennamen geworden sein.
Vogt Schürers guet.
Merklin Thoman, Vogt v. W.,
Hans Helbling, Vogt,
Bratscher, Vogt in W.,

Vögte und Gemeinden der Dörfer Witlikon, Wil und
Lörrach.

1385
1496
1376
1418
1444

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