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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 47
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0049
Markgraf Georg Friedrich
regierte von 1604 - 1622, f 1638

grave zu Susemberg, Herr z8 RStteln und Badenweiler etc. Embieten allen und jeden un-
sern LandtvSgten, V$gten, Amptleutten, Schuldtheissen, Burgermeistern, Gerichten,
Rcithen, Gemeinden, Underthanen und lieben Getreuwen ... unsern gr8ß, gnad und geben
euch z8 verneinen ...« Es ist ganz klar, nur noch die Landvögte stehen im Rang über
den Dorfvögten, erst nach ihnen kommen die herrschaftlichen Beamten, die übrigen Gewählten
, die Gemeinden sind noch eigens genannt vor den Einzelnen Heben Getreuen
Untertanen.

Uber die vermutliche Rolle der Markgräfler Landschaft im Großen Bauernkrieg von
1525 haben wir im Heft 1/1985 bei der Wiedergabe der »Programmatischen Erklärung
der Markgräfler Landschaft« kurze Ausführungen gemacht. Es ist anzunehmen, daß —
wenn nicht die ganze - so doch große Teile der Landschaft und auch mehrere ihrer bekannten
Vorgesetzten und Anführer am Zug in den Breisgau teilgenommen haben. Es ist
ja bekannt, daß der Basler Friedensschluß eine glimpfliche Wiedergutmachung der verursachten
Schäden in Geld, von den Bauern aufzubringen, vorsah. Es hat den Anschein,
als seien sich alle Beteiligten, die Landschaft und der Markgraf wie der Basler Rat als Vermittler
, der besonderen Verpflichtung der beiden Herrschaftsteile in einem dualen Regierungssystem
bewußt gewesen: Beide Teile - bei uns der Markgraf und die Landschaft
- waren stets und in schwierigen Lagen ganz besonders verpflichtet, gegenseitig Rat und
Tat zu üben.18) Dieser Verpflichtung hatte sich der Fürst dadurch entzogen, daß er außer
Landes ging. Die Landschaft ihrerseits war verpflichtet, in solchen Fällen die Burghut zu
übernehmen, was auch ohne weiteres geschah. Nur die Archive wurden vernichtet, weil
die Bauern meinten, so ihre Lasten abschütteln zu können; aber ebenso gingen dabei
auch die Urkunden über ihre Privilegien (unwiederbringlich) verloren. Ein kleines Detail
ist in diesem Zusammenhang besonders interessant. Nach dem Friedensschluß erließ
der Markgraf ein Verbot, »mit langen Spießen über Land zu laufen«. D. h. er wollte ver-

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