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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 52
(PDF, 33 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0054
dessen weifischen Gegnern (mit Markgraf Berthold II.) geschlagen wurde. Es sei nach
Berthold Sütterlin13) zitiert:

»Das Grafenamt im Breisgau übertrug Heinrich (IV.) seinem treuen Parteigänger Bischof
Werner von Straßburg aus dem Geschlecht der Grafen v. Achalm. In Schwaben
nahm der Krieg seinen Fortgang. Ein königliches Bauernheer unter den Bischöfen von
Basel und Straßburg wurde von Bertholds Sohn, Markgraf Berthold IL, und Weif IV.
am 7. August 1078 am Neckar geschlagen, wobei die gefangenen Bauern entmannt wurden


Ein solches Verhalten einer aufrührerischen Adelspartei gegen den gesalbten König
findet - wenn man einen Blick in die europäische Nachbarschaft wirft - mit ihrer Brutalität
gegenüber dem »niederen Volk« - eine Parallele nur noch im Frankreich des 15. Jahr-
hunderts14), zu einer Zeit also, in der bei uns die Entwicklung der historischen Selbstverwaltung
in voller Blüte stand.

Nur eine Frage muß in diesem Zusammenhang gestellt werden, die nach einer Antwort
verlangt: Wie ist es möglich, daß in jener Zeit offenbar kurzfristig ein Bauernheer
aufgestellt und bewaffnet werden konnte? Wer waren die Anführer und Unterführer?
Setzt dieser Vorgang nicht das Bestehen einer (oder mehrerer) lange trainierter Militärorganisationen
, ähnlich unserer »Landschaft« voraus?

Basel, Spiegel und Brennglas der Regiogeschichte

Wir finden in den Basler Archiven, vor allem natürlich den verschiedenen Abteilungen
des Staatsarchivs, nicht nur eine Fülle rein namenkundlicher Belege der Region an Hoch-
und Oberrhein, sondern auch die frühesten Nennungen der bei uns gebräuchlichen Berufs
- und Amtsbezeichnungen. Dabei können wir beobachten, wann die letzteren zum
Beinamen und schließlich zum Familiennamen wurden. In unserem Fall interessiert der
umgekehrte Weg: Wann ist der spätere Familienname noch Beiname, wann erst Amtsbezeichnung
gewesen?

Den Begriff des Heimbürgen a) haben wir schon kennengelernt. Er ist in Basel und
seiner Landschaft selbst nicht gebräuchlich gewesen, die Bedeutung des Begriffs muß
man aber für die Zeit des Vorkommens auch in Basel als bekannt voraussetzen. Wir
nannten Heimbürgen für 1466 und 1517 bei Emmendingen, er ist für Neuenburg am
Rhein belegt und 1333 für Villingen. Die beiden letzteren Nennungen und 5 weitere aus
dem Oberelsaß bezw. dem Sundgau verdanken wir Basler Belegen aus den Jahren 1292 -
1300. Eine Urkunde von 1300 nennt den Meier von Stetten (zweifellos das westl. von
Bartenheim), Conradus Heimburge. Es ist unklar, ob Heimburge hier noch Beiname
oder schon Familienname ist. Bei seinem Sohn »filius Conradi Heimburgen« verstärkt
sich der Eindruck eines Familiennamens, denn beim Amts- oder Beinamen erwartet man
die Wendung »des Heimburgen«. Die Aufgaben dieses Amts scheinen nicht überall
gleich gewesen zu sein, eine Untersuchung darüber ist uns nicht bekannt. Für die Ab-
rundung des Themas »historische gemeindliche Selbstverwaltung« wäre sie sehr wünschenswert
. Eines ist aber schon erkennbar: Wo das Amt genannt wird, scheint der
Heimbürge neben dem Vogt eine herausragende Tätigkeit ausgeübt zu haben, sei es die
Erhebung von Steuern und Abgaben, die Führung der Gemeinderechnung, die Verwaltung
des Gemeindevermögens oder die Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen
bestehender Gemeindeordnungen, also eine Art von Ortspolizei.

Die ältesten Basler Belege zu persönlich genannten Vögten zeigen zuerst noch die
Amtsbezeichnung »Vogt« (z. B. Vögte von Brombach). Wir verdanken sie den frühen

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