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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 56
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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haben wir für Döttingen, das erst zur Herrschaft Staufen, dann zum Amt Sulzburg gehörte
. Fast gleichzeitig taucht der Name dann in den jeweils nächsten Residenzen, in
Sulzburg und Schopfheim auf. Das größte Vorkommen des FN Krebs zu Beginn der
Kirchenbücher finden wir in Binzen, wahrscheinlich der Wiege des Geschlechts in der
Herrschaft Rötteln. Zahlenmäßig noch größer ist das Geschlecht der Gerwig in Rüm-

mingen.



Bisher sind folgende Namensnennungen bekannt:

1250

Thoma Krebs zu Döttingen,

1305

Heinrich Krebs von Sulzburg, Käufer von Rebstücken in Laufen,

1321

Wernher Krebs sei.,

1331

Cuenzi Krebs,

1339

Arnold Krebs, Hofbesitzer in Döttingen,

1350/70

Henni Krebs, Schultheiß in Sulzburg,

1366

Konrad Kreps, Vogt in Brombach,

1394

Friedrich Krebs, Vogt zu Brombach,

1394

Vogt Friedrich Krebs, an 2. Stelle einer Zeugenreihe zu Schopfheim im Dinggericht
,

1405

Friedrich Kreps, Vogt von Brombach,

1406

Gilg Krebs zu Neuenburg besitzt eine Roggengült auf Arnold Krebsen sei. Hof



zu Döttingen (s. oben),

1410

Fridericus Krebs, markgr. procurator,

1413

Fridericus Krebs, als markgr. Vogt im Gericht zu Rötteln,

1413

Heinrich Krebs, Vogt des Markgr. im Dinggericht zu Efringen.



Vergleichende Bemerkungen zu diesen 3 Namen

Bei diesen drei Namengruppen ist auffällig, daß zwei, nämlich die Gerwig und die
Gütlin/Gut schon recht früh in der Bildungsschicht des Landes erscheinen, die einen als
Juristen, die anderen als Geistliche und Juristen. Dies gilt nicht für die Krebs, obwohl sie
gleichzeitig in bedeutenden Amtspositionen herrschaftlicher Natur erscheinen, als
Schultheiß in Sulzburg oder procurator (was immer das heißt) in der Herrschaft Rötteln.
Der Schluß liegt nahe, daß sie diese Ämter über militärische Führungspositionen in der
»Landschaft« erreicht haben könnten.

g) Das Amt des Landschreibers ist älter als das des Landvogts

Zur Wahrnehmung ihrer Rechte, zum Aufsetzen von Verträgen und Korrespondenzen
mit Nachbar-Herrschaften, zumal Habsburg oder königlichen bezw. kaiserlichen
Ämtern, Gerichten und dem Reichstag hatten die Markgrafen keine Stellvertreter nötig
wie etwa Landvögte, dazu brauchten sie vielmehr Juristen und gute Kanzleien. Das waren
zunächst die »Schreiber« auf Rötteln, ein Titel, der im 14. Jahrhundert einen Laien
als Bediensteten allein schon weit über seine Umgebung heraushob. Erst mit der Entwicklung
des Bildungswesens auch für Laien, mit der Entstehung kleiner Kanzleien von
allmählich selbständig, souverän werdenden Herrschaften ergab sich die Notwendigkeit
, einen solchen Stab hierarchisch zu gliedern und die einzelnen Tätigkeiten entsprechend
ihrer Bedeutung mit Titeln zu bezeichnen. So haben wir bei der Schilderung der
frühen Verwaltung auf Rötteln im 14. Jahrhundert die Herren Gerwig nur als »Schrei-

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