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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 57
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0059
ber« bezeichnet gefunden, ihre Nachfolger aber waren studierte und promovierte Herren
, die die Urkunden nicht mehr selber schrieben, sondern vermutlich diktierten. Diese
Vorgesetzten aller Schreiber im Lande waren nun »Landschreiber«.

Solange die Markgrafen noch selbst ständig im Land residierten, gaben sie ihre Entschlüsse
und Weisungen den Landschreibern unmittelbar bekannt. Dazu hatten sie keine
Landvögte nötig. Landvögte als Stellvertreter des Landesherrn waren bekanntlich Adlige
, ihre Besoldungen entsprechend hoch. Solche Ausgaben wurden auch damals gern
vermieden oder für andere Zwecke (die etwas brachten!) verwendet. So hat man auch
den Eindruck, daß die Hachberg-Sausenberger nach der Übernahme des Röttier Erbes
unnötige kleinadlige Mitesser, etwa die »Vögte v. Brombach« und die Herren v. Lörrach
, später die Reich v. Reichenstein in Efringen/Kirchen/Eimeldingen gern verdrängt
haben. Die eigenen Einkünfte hat man so verbessert und die Arbeit der Ortsverwaltung,
der Steuererhebung u. dgl., den Ortsvögten und ihren Wochengerichten überlassen.

Landvögte als Stellvertreter der Markgrafen wurden erst nötig, als diese höhere Ämter
im Dienste größerer Potentaten suchten. Also z. Zt. des Markgrafen Wilhelm als Wald-
und Bergvogt der Habsburger auf dem Schwarzwald, über den Hauenstein und das Tal
von Todtnau und Schönau. Als habsburgischer Vogt im Oberelsaß und Sundgau, als kaiserlicher
Schirmer des Konzils von Basel und schließlich im Dienste der großen Herzöge
v. Burgund. Rudolf IV. teilte seine Zeit wenigstens im Alter auf seine Residenzen Neuenburg
am See (Neuchätel) und Rötteln auf und führte, wie man weiß, eine lebhafte Korrespondenz
mit seinen Beauftragten am jeweils andern Ort. Aber sein Sohn Philipp erschien
nur noch zu ganz seltenen, kurzen Anlässen. Seit der Zeit des Markgrafen Christoph
I. waren die eigentlichen Residenzen Pforzheim, Durlach, die Hochburg und nur
ganz kurz Sulzburg. Das waren die Gründe für die Einsetzung von Landvögten als erste
Beamte und Stellvertreter der jeweiligen Landesherren.

Eine regierende Markgräfin gab es nie, auch nicht 1382, deshalb hatte auch nie eine
Markgräfin einen »Landvogt«. Aber eben einen Vogt zum Abschluß von Rechtsgeschäften
. Regierender Markgraf war 1382 der 39jährige Rudolf III., sein mitregierender
Oheim Otto I. (geb. 1303 oder kurz danach) war zu jener Zeit um die 80 Jahre alt und
könnte zur Besorgung seiner persönlichen Geschäfte, insbesondere der Finanzen, einen
Vogt zur Seite gehabt haben. Da auch Rudolf III. 1418 schon 75 Jahre alt war, ist es
denkbar, daß seit dieser Zeit ein Vogt oder regelrechter Landvogt tätig war, zumal der
unstete, immer auswärts tätige Nachfolger Wilhelm einen ständigen 1. Landesbeamten
nötig machte. Man muß dabei freilich die sehr enge Vertrauensstellung der Familie der
»Schreiber« Gerwig seit dem 14. Jahrhundert sehen, die den Aufgaben des kleinen Hofes
auch allein gewachsen waren.

h) Schlußfolgerungen über Anfang und Ende des dualen Staatssystems

Für das ganze 14. Jahrhundert ist die Quellenlage sehr breit zum Nachweis des Bestehens
der Ortsgerichte und des Amts des gewählten Vogtes in seiner dualen Form »Vogt
und Amtmann«. Vor allem dort, wo nach bezw. neben den Dinggerichten auch Ortsgerichte
von der »gebursami« gewählt werden, wird bei Belegen die duale Funktion der
»Vorgesetzten« durch den Wortlaut bestätigt. Der Formel »Vogt und Amtmann« begegnen
wir z. B. in

Lörrach 1364 bezw. 1492

Brombach 1413

Steinen 1413

Kirchen 1452

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