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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 60
(PDF, 33 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0062
Schweizerdeutsches Wörterbuch (Idiotikon):

Vertreter, Verwalter, Beamter, Vormund, tutor, curator, Gerichts- und Verwaltungsbeamter
für einen kleineren oder größeren Bezirk, Gemeindevorsteher. Kil-
chenvogt: Verwalter d. Kirchenguts, bis Schulvogt, Waisenvogt, Spitalvogt und
Dutzende v. Bezeichnungen.

Trübners deutsches Wörterbuch: nennt Schirmvogt, Klostervogt, Bettelvogt, Armenvogt
, Brandvogt, Ehevogt, Hausvogt usw.

c) Vögtlin

Brechenmacher nennt für 1328: »Ich Burcart der voget v. Echterdingen und min
bruoder, den man nemmet Vögetlin«. (ZGO XXI S. 358).
/. und W. Grimm, Bd. 12.2. Sp. 448:

Vögtlein diminutiv, scherzhaft: »in diesen dingen gieng Jost Frytz und der alt vögtlin
von Lehen gon Fryburg«.

Ernst Schwarz, Deutsche Namensforschung: Verklein'form von Berufen und Ubernamen
, dabei ist auch Vögtlin genannt.

Schweizerdeutsches Wörterbuch (Idiotikon): Pflegebefohlene, Mündel, vogtbare
Leute.

d) Procurator

Nach Albert Haemmerle »Alphabetisches Verzeichnis der (historischen) Berufsund
Standesbezeichnungen« Hildesheim 1966: »Stellvertreter d. herrschaftlichen
Pflegers, Bevollmächtigter, Statthalter, Pfleger, Verweser, Sachwalter, Anwalt,
(Schaffner)«.

e) Huld, Huldigung

Benecke, Mittelhochdt. Wörterbuch: »holde«, der einem dienstbar ist, Lehensmann
, Dienstmann, »unholt« nicht gewogen, feindlich, »hulde« Geneigtheit, Wohlwollen
, sowohl des Höheren gegenüber dem Niederen wie umgekehrt, »huldige«
mache hold. Es steht seit dem Spät-mhd. statt eines älteren einfachen hulden (wie begnaden
zu begnadigen).

/. und W. Grimm, Huld = gratia, favor, Zuneigung eines Höheren gegen einen Niederen
, gnädige, geneigte Gesinnung - dies ist die gebliebene Bedeutung, hulden =
Treue, Dienstbarkeit geloben von der anderen Seite.

Huldigung: Seit dem 16. Jahrhundert für huldung. Wer Landesherr ist, dem gebührt
auch die Erb- und Landeshuldigung.
Ebenso Trübner und andere.

Anmerkungen

1) Vgl. Das Markgräflerland Heft 1/1984 S. 73 ff.

2) Ein regionaler Begriff früher Landesorganisation. Ein Rest davon ist »die Baar« bei Löffingen,
Villingen und Umgebung.

3) Wolf gang Kleiber »Das Aufkommen der deutschen Sprache in domanialen Rechtsquellen
(Urbaren) SW-Deutschlands zwischen 1250-1450« in Alemannisches Jahrbuch 1973/75, Bühl
1976.

4) z. B. die Basler »Vögte von Brombach« als HH. v. Bärenfels in Grenzach.

5) s. unter Tegernau ao. 1166.

6) z. B. wenn 3 oder mehr Beraine eines Ortes oder Lehensherrn in verhältnismäßig kurzen Abständen
im 15., 16. und 17. Jahrhundert aufeinander folgen.

7) gen. seit 1451, 1469/78, auch im Zinsrodel des Klosters Sulzburg: »Hans Brotbeck von Niederseefelden
«, Archive de l'ancien Eveche de Bale, heute Archive du Canton du Jura, Porren-
truy.

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