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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 65
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einflußreichen Sippen hin und her wie ein Wanderpokal«. Es werden dabei einige Vögte
namentlich genannt, z. B. Bäcker.

Man hat den Eindruck, daß sich um die Gruppe der Familien mit politischem Einfluß
eine zweite Riege von Bürgern bildet, die die erste kritisiert und selbst Ansprüche auf
Gemeindeämter anmeldet. Dies zeigt sich, »wenn eine solche Gruppe Klagepunkte gegen
einen Vogt vorbringt oder einer, der ohnehin ständig mit der Gemeindeverwaltung
hadert, das Gericht beschimpft und meint, er könne es besser«.

Im Jahr 1600 wurde auch ein Schützenmeister gewählt. Die Schützengesellschaften
stammten aus dem frühen 16. Jahrhundert und waren offensichtlich dazu da, die Wehrfähigkeit
der Bürger zu erhalten. Von daher sind diese Gesellschaften nur oberflächlich
betrachtet Vorläuferinnen der heutigen Schützenvereine. Eine Freude scheinen die Junginger
an diesen Pflichtübungen nicht gehabt zu haben ... Daß sich dieses Instrument zur
Herrschaftserhaltung seit 1600 immer stärker gegen die Herrschaft wendete, mag Grund
dafür sein, daß wir von diesen Gesellschaften nach dem 30jährigen Krieg nichts mehr hören
.

In den sogenannten Audienzprotokollen ist davon freilich nur am Rande etwas sichtbar
, z.B. daß »in der Grafschaft Zollern in der Zeit um 1600 der Konflikt mit der Herrschaft
um die freie Pirsch ausgebrochen« ist. Im Jahr 1600 haben sich die Gemeinden in
einem Schwurverband zur »Landschaft« zusammengeschlossen. 1605 hatte es in Bisingen
, Grosselfingen, Weilheim und Stein einen bewaffneten Aufstand gegeben, und 1619
brach im ganzen Land wegen überhöhter Frondienste auf der Burg Hohenzollern die sogenannte
Generalrebellion aus. Auch die Junginger Bauern standen gegen die Grafen unter
Waffen.

Ohne Kenntnis älterer Akten oder der Literatur über die früheren Rechtsverhältnisse
im Lande Hohenzollern ist der Außenstehende geneigt, zu vermuten, daß Bumillers
Ausführungen über die Verhältnisse zu Anfang des 17. Jahrhunderts eine ältere Geschichte
der Wahlen der Gemeindeorgane,

des »Landschaft« genannten Zusammenschlusses von Gemeinden und der
Schützenvereinigungen (als Überbleibsel einer Landesorganisation der Selbstverteidigung
) zugrunde liegen dürfte,
daß aber andererseits seine Schilderung erkennen läßt, daß

der Ubergang der politischen Verhältnisse im Land Hohenzollern in ein absolutistisches
System weit vorgeschritten war, erkennbar einerseits an der herrschaftlichen
Überwachung der Gemeindewahlen und an der zunehmenden Auflehnung
der Bevölkerung gegen einschränkende Maßnahmen der Herrschaft andererseits
.

Der Unterschied zu den Verhältnissen in der Oberen Markgrafschaft zur Regierungszeit
des Markgrafen Georg Friedrich gerade am Beginn des 17. Jahrhunderts ist überaus
auffällig.

Literaturangabe:

Casimir Bumiller, »Die Junginger Audienzprotokolle von 1600 - 1625« in Zeitschrift für Hohen-
zollerische Geschichte 20. Band, der ganzen Reihe 107. Band, 1984.

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