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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 83
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0085
Die Edeln von Bärenfels, welche schon 1391 erstmals als Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit
genannt werden, waren etwa ein Jahrhundert die Grundherren des Ortes, bis sie
im Jahre 1472 die hohen Gerichte an die Truchsessen von Wolhusen verkauften. Im Jahre
1491 kam dann Grenzach als markgräfliches Lehen an die Bärenfels, so daß also die beiden
Orte nicht gleichzeitig in der Hand dieses Adelsgeschlechtes waren. Allerdings gehörten
sie damals noch immer zu der größeren politischen Einheit, nämlich zur Markgrafschaft
Hachberg-Sausenberg. Für Bettingen bestand diese Zugehörigkeit aber fast
nur noch dem Namen nach, denn als das Dorf im Jahre 1513 an Basel kam, besaß der
Markgraf in Bettingen zwar noch eine Anzahl Leibeigener, doch die Oberhoheit, die sogenannte
»hohe Herrlichkeit« befand sich bereits im Besitze des Bischofs von Basel3'.
Damals entstand auf dem Höhenrücken des Dinkelberges eine Landesgrenze zwischen
den beiden Gemarkungen (Abb. 1 u. 2). Seltsamerweise wurde aber in Bettingen noch
bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts die Markgräfler Tracht getragen, was wohl damit
zusammenhängt, daß Bettingen auch nach dem Anschluß an Basel weiterhin mit Grenzach
kirchlich verbunden blieb. Wie ist es nun zu dieser kirchlichen Bindung gekommen
?

Wir haben schon gesehen, daß die beiden Orte während ihrer Zugehörigkeit zum
Breisgau gemeinsam auch dem Bistum Konstanz unterstanden. Dieses Bistum war in
Dekanate eingeteilt, und eine Notiz von 1360 erwähnt nun »die Kirche von Krenczach
mit der Filialkirche der heiligen Christine im Dekanat Warmbach, welche zum Oberdekanat
Breisgau gehört«6'. Die Chrischona-Kirche war also die Tochterkirche von Grenzach
, und eine andere Notiz von 1493 betont ausdrücklich, daß in der Filialkirche der
heiligen Christiane dem Markgrafen das Präsentationsrecht zustehe7^. (Präsentationsrecht
= Recht auf den Vorschlag für ein Amt).

Im Jahre 1514, also ein Jahr nach dem Ubergang Bettingens an Basel, verlangte der
Landvogt von Rötteln, daß der auf der Chrischona amtierende Bruder weiterhin dem
Markgrafen unterstellt bleibe. Basel gab aber in dieser Angelegenheit nicht nach, und im
Jahre 1517 mußte der Markgraf die Oberhoheit Basels an diesem Ort anerkennen8'.

Noch heute befindet sich über dem Eingangsportal der Chrischona-Kirche ein sichtbares
Zeichen der früheren Herrschaftsverhältnisse. Eine dortige Sandsteinskulptur
zeigt das Wappen der Edlen von Tegernau, nämlich einen Pfeil in schräggeteiltem unteren
Feld (Abb. 4). Diese Herren von Tegernau hatten in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
die Gerichtsbarkeit in Grenzach inne, und somit unterstand ihnen als Lehnsleute
der Markgrafen auch die Filialkirche Sankt Chrischona.

Wie wir gesehen haben, mußte der Markgraf zwar in der Frage der Oberhoheit über
die Chrischona gegenüber Basel nachgeben, doch in den andern kirchenrechtlichen Dingen
setzte er sich gegen die Stadt durch. So betonte »Markgraf Ernst zu Baden und
Hochberg, Landgraf zu Sausenberg, Herr zu Rötteln und Badenweiler« in einem Brief
vom 10. Juli 1530 gegenüber Basel, daß »auch die von Betticken inn die pfar zu Krent-
zach mit allen Rechten gehörig sind«9\ Der Markgraf verlangte von dem Bürgermeister
und Rat der Stadt Basel, daß diese durch ihren Vogt in Bettingen den Zehnten garantieren
und sammeln ließen, den der Pfarrherr zu Grenzach »seit undengtlich zeitt« zu nutzen
und zu nießen habe10-. Basel konnte diese alten verbrieften Rechte nicht anzweifeln
und mußte in dieser Frage nachgeben. So kam es, daß die Grenzacher Pfarrer noch bis ins
17. Jahrhundert hinein zweimal im Jahr in der Kirche von Sankt Chrischona predigen
durften, nämlich am Oster- und Pfingstmontag, und daß ihnen in Bettingen bis 1848 der
Kirchenzehnte zustand.

Dieser sog. »Grenzacherzehnt« war ein Vollzehnt, d. h. »die Gemeind ze Bettigken
gibt järlich uff Johannes Basptistae den Höw (Heu) Zehenden. Item aller Zehenden gross

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