Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 93
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0095
sein Vorgänger Blasius Bender aus Gengenbach (1720-1727) bei der »Verteidigung alter
klösterlicher Rechte«10).

In der Denkschrift (Memorial) vom 1. September 1746 an das Fürstliche Hofraths-
Collegium hatte dann Wielandt nochmals betont, die Bauern seien nicht schuldig, »den
Schirmroggen sich aufbürden zu lassen und bitten sich eine Erläuterung und ein rechtliches
Gutachten darüber aus«11. - Man hatte dann auch daran gedacht, ein auswärtiges
Urteil besonderer Fachprofessoren einzuholen12'.

Die markgräflichen Richter teilten nicht die Ansichten des Prälaten, in diesem Prozeß
nach dessen Sinne verfahren zu müssen. Er hatte auch wie üblich jeweils den Erhalt weiterer
Akten zu bestätigen13^ Wichtig ist sein Brief vom 25. August 1746 ... es seien dieser
Tage ganz unerwartet »Merkungen« zum Vorschein gekommen, woraus hervorgehe,
daß Abt Augustin Fink aus Wolfach (1695 - 1720) am 7. Februar 1720 in dieser Streitsache
einen ausführlichen Brief mit Beilagen an das Oberamt Lörrach geschickt habe: wegen
der von Seiten der Burgvogtei Rötteln geschehenen Anfechtung, die Besitzer der
Hofgüter seien nicht allein vor dem fürstlichen Oberamt zuständig gewesen, sondern
hätten einen selbst produzierten Haischrodel gekriegt. Ihre Obliegenheit der 7 Malter
Roggen sei als »Steuer« erwiesen. Er erwähnt dann noch ein Memorial vom Jahr 1590
von Abt Caspar Thoma aus Mühlheim/D. (1591 - 1596), daß die Hofbesitzer sich willig
erboten hätten, diesen jährlichen »Steuerroggen« in Ansehung des in diesem Jahr (1590)
nachgelassenen Großzinses (6 Malter Dinkel, 6 Malter Haber) zu leisten. - Er zweifle
nicht, diese übersandten Unterlagen seien im Oberamt Lörrach wohl verwahrt14'. Damit
wurde der Nachweis für die Richtigkeit dieser Angaben dem Oberamt zugeschoben. In
der Liste von 1753 mit den erwähnten 85 Aktenauszügen zum Prozeß finden sie sich
nicht.

Der wohl wegen Miß wachs oder Kriegsereignissen 1590 erlassene Großzins, bei dem
das Kloster sich dafür mit einem »Steuerroggen« von 7 Maltern zufrieden gab, könnte
bei weiteren ähnlichen Anlässen, wie erwähnt ein gewisses Gewohnheitsrecht entwik-
kelt haben. Dazu fehlen aber die stichhaltigen Unterlagen.

Ende Januar 1753 gibt das Geheime-Hofrath-Collegium den St. Blasischen Lehens-
meyern auf ...durch den allhiesigen Advocatum ordinarium Volk ein neuerliches Klage-
libell (Schrift) verfertigen zu lassen, worauf er weitere rechtlicher Ordnung noch zu besorgen
habe und ein rechtlicher Spruch eingeholt werden könne...15'. Volk machte sich
mit Schwung an die Arbeit. Sein Gesuch vom 9. Juni 1755 an den Markgrafen sparte
nicht mit scharfen Worten .. .Die Untertanen von Blansingen und Welmlingen hätten im
Jahr 1721 das Unglück gehabt, daß sich das Stift ein hochfürstliches Reskript zu erschleichen
wußte... dieses sei inzwischen aufgehoben worden. Der gelieferte »Steuerroggen«
von 1721-1751 von 322 Gulden und 51 Kreuzern Uberschuß an St. Blasien solle unverzüglich
ausbezahlt werden... Das war immerhin ein Teilerfolg. Die Zinser hatten also,
trotz ihrer Weigerung und Klage den »Steuerroggen« = Schirmroggen bis 1751 bezahlen
müssen. Der jährliche Streitwert betrug demnach 10,7 Gulden. Ihre Anwalt- und Prozeßkosten
kennen wir nicht. -

Volk berichtete weiter .. .Die Bauern hätten das vorteilhafteste Mittel ergriffen und das
Stift wegen Verunglimpfung (diffamari) herausgefordert, um es einenteils vor hiesige
Gerichtsstelle zu ziehen und anderenteils durch Klage ihm den Beweis desto sicherer
aufzuladen...16'.

Dann geht Volk nochmals auf den Prozeßverlauf ein und betont, es handle sich nicht
um 7 Malter »Steuerrogen«, sondern um den Schirmroggen. Er kommt dann schließlich
zu dem entscheidenden Punkt, der seine Ansicht in dieser Sache wiedergibt und die
Stimmung der Blansinger und Welmlinger Bauern deutlich kennzeichnet... Die Unterta-

93


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0095