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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 94
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nen seien in ihrer Petition wohl fundiert... der Prozeß dürfte aber so lange dauern, daß
die Untertanen endlich siegend unterliegen oder wohl gar aus Armut und Furcht vor den
Prozeßkosten vorher es ratsam finden müßten, vor den Prozeßkosten abzustehn ...
Denn man sähe bereits in der 1. Instanz, wie das Stift St. Blasien den Prozeß dergestalten
zu verzögern suche, daß es nur allein vor dem Oberamt Rötteln viele Jahre lang dauern
könne ...Dann kommt seine Befürchtung ...das Urteil sei ungewiß. - Wenn es für die
Kläger günstig ausfalle, würde St. Blasien dies vor das Reichsgericht (in Wien) ziehen. -
...so würden ihre Kindeskinder das Mißgeschick (Fatalität) erleben, daß nur die spätem
Nachkommen durch das Endurteil das allzu kostbare Urteil der Zeit erhalten können,
bei dem man wegen mannigfacher Vererbungen und anderer Zuständ halber vielleicht
nicht mehr wissen könne, wem in alten Zeiten gebührenden (indebite) Früchte zu bescheinigen
(testieren) seien...! Man möge die bereits verhängte Aufhebung bis auf weiteres
einhalten und das dem Oberamt Rötteln bedeuten17*.

Inzwischen hatte sich das Kloster sein Vorgehen in dieser Sache anders überlegt. Ein
Beschluß der Kommissare der St. Blasien-Konferenz teilte am 2. Februar 1756 dem
Markgrafen mit... St. Blasien hätte es sich zu einem »point d'honneur« (Ehrensache) gemacht
, gegen dessen Lehen-Meyer nicht weiterzugehen ... sämtliche Verhandlungen lieber
abzubrechen beschlossen ... und unter den Parteien (inter partes) einen Vergleich zu
treffen...18*. Damit schien alles in Ordnung zu kommen! - Doch das hing nun von dem
Landvogt von Wallbrunn in Rötteln ab, der sich weigerte, den mit St. Blasien geschlossenen
Vergleich durchzuführen! - Er könne nicht Richter sein, weil in dieser Angelegenheit
mit St. Blasien im Fürstlich-Geheimen-Rath die Sache verschieden vorgekommen
und Verordnungen erteilt worden seien. Er fordere deshalb alle einschlägigen Akten an,
um sich eine eigene Meinung zu bilden19*. So wird der Prozeß auch durch Aktenstreit
weiter hingehalten bis das Reichsstift St. Blasien, seit 1746 gerichtlich dem Kaiser unterstehend
, eine Appellation in dieser Sache beim »Kaiserlichen Hofrat« in Wien einreicht20
*. Es bat 1767, der Sachwalter Cellarius solle die Streitsache durch einen Entscheid
»innerhalb zweier Monate« beschleunigen (citatione) und die Bauern als neuen
Sachwalter den Anwalt Preuschen bestellen. Der Reichshofrats-Agent von Fabrice möge
aber im Auftrag des Geheimen-Raths-Collegiums den Termin verlängern lassen.

Jahre vergehen. - Im Mai 1772 meldet der beauftragte Agent aus Wien ... über die Appellationssachen
sei lediglich befunden worden, sie »ad acta« zu legen. Er wolle sich von
Zeit zu Zeit wieder melden21*. Im September 1777 hatte das Collegium beschlossen, ein
Schreiben des Reichshofrathspräsidenten Grafen von Harras bei Gelegenheit auch Legationsrat
von Fabrice mitzuteilen, damit er die Sache öfters betreibe. Man war anscheinend
mit ihm nicht ganz zufrieden22* und hatte deshalb im Oktober 1777 den Agenten
Alt in Wien damit betraut, die Dinge endlich zu beschleunigen. - Weitere Jahre verstreichen
. - Alt stirbt im Dezember 1800, von Fabrice springt ein und verfaßt den 5. Bericht
über den Stand der Dinge23*. Dann erhält das Collegium in Carlsruhe im Januar 1801 einen
vermutlich letzten Bericht, aus dem nichts Neues hervorgeht. -

Inzwischen hatte Markgraf Carl Friedrich (1746 - 1811) als aufgeklärter Monarch in
seinen Landen 1783 die Leibeigenschaft aufgehoben. Die alten Ordnungen bröckelten
ab. - Doch in Wien war die »Strittsach« der Erblehensmeyer von Blansingen und Welm-
lingen mit dem Reichsstift St. Blasien, seit 1767 bis 1801 auf höchster Ebene des Kaiserlichen
Hofrats, immer noch nicht entschieden! -

Nach dem Frieden von Luneville im Februar 1801 erhielt der Markgraf Carl Friedrich
von Baden im Laufe der Entwicklung 1803 den Besitz von St. Blasien zugesprochen.
1802/3 schlägt die letzte Stunde für das Reichsstift, als der außerordentliche Deputa-
tions-Hauptausschuß erklärt, alle breisgauischen Herren-und Bettelklöster seien für die

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