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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 95
(PDF, 33 MB)
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Seelsorge entbehrlich und somit der Säkularisation verfallen. Wegen ihrer langen Bindung
an Habsburg dürfen die Mönche von St. Blasien nach St. Paul im Lavanttal in
Kärnten auswandern24'.

Anhang

Die Prozeßvollmachten von 1746

Die Erhaltung dieser beiden Urkunden mit Unterschriften und Siegeln verdanken wir
früheren Verwaltungsumständen. Einiges läßt sich daraus entnehmen, was das Bild der
Zeit deutlicher, anschaulicher macht25).

So ist es zum Beispiel interessant, unterm 10. Januar 1746 zu lesen »...Sowohlen vor
Uns als unseren Consorten (Mitzinser) die Meistens nicht schreiben können«. Diese
Vollmacht gilt also namens der Fünfzehn, am 13. April für die Neunzehn, die mit dem
Gänsekiel unterzeichnen. Dabei wird die angeführte Bemerkung nicht wiederholt. Wie
weit jeweils alle Schreibunkundigen von Blansingen und Welmlingen damit einbezogen
wurden, läßt sich nicht beantworten. Doch sind beide Urkunden juristisch für die Hofbesitzer
beider Orte zu verstehen, wie das aus den Prozeßakten hervorgeht: alle sind gemeint
und davon betroffen.

Auf die damaligen Schulverhältnisse fällt ein bezeichnendes Lichr6). Nach einer Statistik
von 1749 waren fast alle Schulmeister im Markgräflerland im Hauptberuf Handwerker
. Damals hielt Johann Erhard Müller aus Binzen 1721 Bi 11767 Bla) seines Zeichens
Schuhmacher(?), Schule in Blansingen und auch für Welmlingen und Kleinkems. Er
wurde gelobt und war zufrieden, hatte von jedem Schulkind 50 Kreuzer, insgesamt 104
Gulden im Jahr, das Holz wohl mitgerechnet. Wegen der Feldarbeit gingen die Kinder
im Sommer allenfalls von 11 bis 2 Uhr in die Schule. Im Winter begann der Unterricht am
25. Oktober. Die Schulpflicht ab 6 Jahre wurde erst 1751 durch den Markgrafen eingeführt
, überall fehlten jedoch berufsmäßig ausgebildete Lehrer.

Der Haischrodel von 1765, die Zinser von St. Blasien in Blansingen betreffend27', enthält
deren Namen und die Grundstücksgröße, bezogen auf das Hofgut und auf das Wi-
dumsgut. Es werden nicht weniger als 104 Anteile und Namen aufgeführt, da seit langem
die Hofgüter und das Widum aufgesplittert waren. Unseren Schulmeister finden wir im
Hofgut mit 438,5 Ruten und im Widumsgut mit 259 Ruten verzeichnet. Ob er bei der
Ausstellung der Vollmachten schon im Dorf unterrichtete, bleibt unklar.

Rechnet man die Anzahl der Zinser von 1765 auf 1746 zurück, dann müßten die unterzeichnenden
Bauern doch etwa 60 bis 70 Mitzinser vertreten haben. Für die wortführenden
Vögte ergeben sich folgende Hof großen 1765: Michel Kibiger Blansingen insgesamt
3070 Ruten und für Simon Koch Welmlingen 1504 Ruten. Dabei lassen sich Bodengüte,
Nutzungsart wie Acker, Matten und Reben nicht ermitteln. So ist auch das Gewicht der
anderen mit geringeren Anteilen nicht einzuschätzen. In den Vollmachten sind einige
Familien mit einer Reihe von Angehörigen vertreten, so die Enderlin und Kayser, die
sich schon im 16. Jahrhundert dort nachweisen lassen. Doch fehlen auch solche, die 1765
mit großen und mittleren Anteilen ausgewiesen sind. Sie könnten vor 20 Jahren ähnliche
Grundstücke verzinst haben. Anscheinend hatten sie 1746 noch keinen schreibkundigen
Vertreter in der Familie. Das wäre aber erstaunlich bei Altvogt Peter Härtlin mit 1454,5
Ruten oder bei Dietrich Spieß mit 2341 Ruten. Waren sie in der Zeit auswärts oder hielten
doch einige nichts von dem Prozeß? - Auch über das Lebensalter bei der Unterzeichnung
wissen wir ziemlich Bescheid. Außer zweien mit 25 und 26 Jahren waren es alle

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