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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 20
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0022
Fernerer Vergleich zwischen Basel und OAmt Rötteln, anstelle weggeschwemmter

Bannsteine an der Wiese eichene Pfeiler zu setzen, 1670.
Grenzüberprüfungen zu obigem Vergleich, 1696, 1731.

Vertrag zwischen Stadt Basel und Weil wegen Uberwuhrung der Wiese und des Deiches,
1685.

Mühledeich und Wuhr

Berthel'sches Privilegium für das Freigut, 1712, Bertheischer Freihof.
Bannbeschreibung (73 Steine). Das Dorfwappen, der Ubername u. seine Erklärg.

Weidgangsrecht und Fischerei des baslerischen Gutes am Otterbach, 1711.
Zeugenverhör in strittigen Sachen des Bischofs von Basel und den Herren Markgrafen zu

Hochberg, die Herrlichkeit der Herrschaft Rötteln und die beiden Dörfer Weil

und Riehen, Gericht, Zwing und Bann betr., 1427.

Nach dem eingangs Gesagten greifen wir die folgenden Abschnitte heraus, um sie im
Wortlaut wiederzugeben. Zunächst die einführenden Angaben über Lage und Fruchtbarkeit
und angrenzende Gemarkungen:

»Hier fangt sich nach geendigtem Röttier Viertel das zweite, nemlich das Weiller Viertel
an; diser Orth ist einer derer Vornehmsten in disen Obern Herrschafften, sowohlen
ratione (aufgrund) seiner lustigen Situation, als auch seiner Nahrung, angesehen von denen
besten Margräver Weinen, so weißer als rother alhier erwachset, in specie in einem
gewissen Berg, der Schlipff genannt, nach welchen die HH Basler sehr stehen, und bald
jeder von diser Gattung haben möchte.

Nicht weniger wachset hier vortrefflich Obst, in specie allerhand schöne gezweigte Kirschen
, Pfirsich, Apricosen etc., woraus die Inwohner jährlich ein schönes Gelt erlösen, di-
se extra Gattungen Früchten bekommen sie aus denen Basler Gärten, denn jeder Basler,
so Gärten und Reeben in und um Basel besizet, hat einen Taglöhner oder Werkmann von
Weil, wodurch sie dann erwünschte Occasion haben, die Zweig und Propfen zu erhalten
und in ihren Gütern zu pflanzen, die angränzende Stadt Basel und Vestung Hüningen
kommt disen Burgern sehr zu statten, dahin sie täglich laufen und ihre Früchten und anders
auf Jenen Märckten verkauffen, auch von dem letztern Orth das mehrstens gepacke-
ne schöne Brodt ablangen, es kann aber keiner dergleichen kaufen, er bringe denn zuvor
etwas feil dahin, und wenn es auch nur ein Haffen mit Milch oder Eyer wären, wobey sie
noch disen Vortheil haben, daß sie nicht packen dörffen (gemeint ist: müssen) und das
Holtz menagiren (schonen, sparen), als welches in disem Orth sehr rar und theuer ist.

Die Äcker und Felder seindt meistens steinich und nicht von den besten, mögen auch
nicht gebessert werden, indeme der mehreste s. v. 1) Anm.) Dung in die vihle Reeben
employirt (verwendet) werden muß.

Ahn Mattenwerk könnte dise starcke Gemeindt wohl auch einen größern Bezirck haben
, und thut der Wisenfluß ohne deme denen wenigen Matten öfters großen Schaden, da
man wegen dem sehr nahe anstoßenden Riehemer Schweizer Bann nichtprohibiter (vorsorglich
verhindernd) wehren und arbeiten darff.

Dieser Orth gränzet gegen Morgen ahn gedachten Schweizer Riehemer, auch z. Theil
Stadt-Baslerischen Bann, gegen Abend dem Rhein zu, an Fridlinger Herrschaffts Guth.
Gegen Morgen Stadt Basler Territorium, gegen Abend ahn Tilliger und etwas Stettemer
Marckhung. Wie solches infra (unten), occasione (anläßlich, bei) der Banns-Beschreibung
in mehrerm solle berühret werden.«

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