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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 21
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0023
Die Einwohnerzahl berichtet Leutrum wie folgt:

Seelen seindt dato
bürgerliche Ehen 140
Hintersassen Ehen 9
Wittwer

ledige Söhne groß u. klein
ledige Töchter groß u. klein
fremde Dienstbotten

dem Pfarr Ambt anvertrawt:
Männer 140 Weiber 140
Männer 9 Weiber 9
18 Wittwen 24
137

168

_10 Personen

Sa. 655 Personen

Das Ortsgericht

Dises ist von Weilemer und Tilliger Burgern besezet, jenes gibt darzu 9 Mann, dises
aber nur 3. Den Stab führt der Vogt von Weil alleinig. Nebst dem Vogt ist der Gemeindt
auch noch ein Stabhalter vorgesezet; und haben beede genug zu thun, diser starcken Gemeindt
recht vorzustehen, zumahlen es auch mit Extraneis (Auswärtigen), welche Gü-
ter-Zehendten und Gefälle hier haben, vihles zu thun gibt.

Gemeindts Gefäll und Einkünfften

Bey Inspicirung einer Gemeindts Rechnung findet sich 3 Pf. 5 ß
in Einnahmb jährlich beständige Bodenzinß

Burgergelt

Wann Ein Einheimischer alhier Burger werden will,

praetendirt die Gemeindt von Ihme ahn Gelt 20 Pf.

2 FewerEymer oder 5 Pf.

von Einem Fremden 3 0 Pf.

auch 2 FewerEymer 5 Pf.
oder

Hintersaßengelt von dergleichen 2 Pf. 10 ß

von einem Fremden 5 Pf.

Gemeine Stüh

Dise wird versteigert, komtauf 40-50 und mehr Pfd.

nebst dem herrschafftl. Umgeldt.
Wie oben gemelt, besizet die Gemeindt antheils Basler

Gütern veraccordirte Schazung und Ste wer 122 Pf. 9ß 6d

Auf unterschidlichen Unterthanen in dieser Gemeindt

mögen verzinßliche Capitalia ausstehen in ca. 75 Pf.

Straffen und Eynungen

Ahn dergleichen mag fallen von Wässerungsgraeben,
verbottener Way d etc. 2 Pf.

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