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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 35
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0037
»Friderich von Gottes Gnaden Marggraff zu Baden und Hochberg

Unsern Gruß, Vester Hochgelehrter, hebe Getrewe unß ist gehorsamhch referiret
worden, was zu Unserer Canzley Ihr ohnlängsten wegen derjenigen Burger zu Basel,
welche in unserem Flecken Weil, Tillingen und Blansingen begüettert, aber die obliegende
jährliche Schuldigkeiten der Gebühr (nach) abzurichten sich verweigern, schrifftlich
gelangen lassen. Wann dann solch newerlich Beginnen zu nicht geringem Eingriff und
Abbruch unserer der Orthen Habender hoher Landtsfürstlicher Ober- und Herrlichkeit
gereicht, also haben wir an Einen Ersamen Rath gedachter Stadt Basel wie ab beygeleg-
tem Schreiben, so Ir ihnen forderlich zuzuschaffen, zu vernemmen, deswegen selbsten
geschriben und sie nachbarlich ersucht, ermelte ihre Burger zu Leistung der Gebühr obrigkeitlich
anzuhalten, beneben aber damit inskünfftige allen dergleichen einreißenden
Unwesen, soviel möglich, gesteuert werde, so habt Ihr die amtliche Verfügung zu thun,
daß alle die Güter, welche hinfüro ermelte Burger zu Basel durch Kauffen, Tauschen,
Erbschafft und anderwegen, wie die Namen haben, in Unsern landen an sich bringen
oder welche denselben wegen der Schulden, damit - wie wir vernommen - die Untertha-
nen verhafftet, rechtlich und pfandsweiß zugesprochen werden möchten, mann ihnen
anderer Gestalt nicht würcklich einräume, sie haben sich dann zuvor genugsam in
Schrifften reversiret, daß sie von solchen Gütern alle jährliche onera (Lasten) die Gebühr
abstatten wollen, da aber hernacher darwider gehandelt würdt, Ihr alsdann die Flecken
an den Nuzbarkeiten der Güther sich erhohlen lasset. Verstehen wir uns und seindt Euch
dabeneben mit Gnaden gewogen.

Datum Carlsburg, d. 26. Apr. ao. 1630
Friderich M.z.B.«

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