http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0101
Die Zollfreistraße
Kurt Schaubhut
Keine Straße im Markgräflerland und auch über die Grenze hinaus hat wohl eine so
lange und dornenvolle Geschichte aufzuweisen wie die Zollfreistraße. Dabei ist dieser
Name keineswegs ursprungsgerecht, denn im Vertrag von 1852 ist lediglich von einer
Verbindungsstraße die Rede. Die Wiese war damals ein unregulierter Fluß ohne feste
Brücke, die ein Uberqueren erschwerte, (s. Bild) Das Wort »Zollfreistraße« ist zu einem
Begriff der neueren Zeit geworden. Ihre Grundlage hat die »Zollfreie«, wie wir sie gekürzt
nennen wollen, im Vertrag von 1852 zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft
und dem Großherzogtum Baden. Dieser Vertrag wurde jedoch in erster Linie zur
Regelung der durch schweizerisches Gebiet führenden Eisenbahnstrecken (Karlsruhe -
Basel und Basel - Konstanz einschl. der Nebenbahn ins Wiesental) geschlossen. Die Einbringung
des Art. 34, auf dem der rechtliche Anspruch einer Verbindungsstraße zwischen
Lörrach und Weil beruht, geschah als Gegenleistung zur Gewährung einer Bahnstation
im Dorf Riehen.
Der Artikel 34 des Staatsvertrages vom 27. Juli 1852 hat folgenden Wortlaut:
Die großherzoglich-badische Regierung erhält das Recht zur Verbindung der Stadt
Lörrach und des Wiesentals mit Weil, eine Straße auf dem dazwischenliegenden schwei-
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