Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 102
(PDF, 45 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0104
Der Basler Genehmigungsbeschluß vom 16.12.1975

Den endgültigen Genehmigungsbeschluß über den Staatsvertragsentwurf faßte Basels
Regierungsrat am 16. Dezember 1975 gegen neun Einsprachen. Zu den Einsprachen verwies
Basel auf die völkerrechtliche Verpflichtung, den Bau und Betrieb dieser Straße auf
dem Grund der Gemeinde Riehen zu dulden. Die wichtigsten, auszugsweise wiedergegebenen
Teile dieses Beschlusses lauten:

1. Werden die vorgelegten acht Entwürfe für Entscheide in Sachen Einsprachen gegen
die zollfreie Verbindungsstraße zwischen Lörrach und Weil zur Ausfertigung genehmigt.
2.1. Die Baupläne bedürfen der Genehmigung des Baudepartements. 2.2. Für die Einzelheiten
der Einordnung des Bauwerkes in die Landschaft ist ein detaillierter Gestal-
tungs- und Bepflanzungsplan auszuarbeiten und dem Baudepartement einzureichen.*

Es folgen Artikel, die den Schutz der Umwelt und des Grundwassers betreffen.

2.6. Das Regierungspräsidium Freiburg wird bei folgenden Zusicherungen behaftet:

2.6.1. Die zollfreie Verbindungsstraße Lörrach - Weil wird ohne zeitlichen Unterbruch
bis zum Otterbach weitergeführt. *

Im Jahre 1976 folgten, vorwiegend durch zähe Verhandlungen von Riehen, neue technische
Vereinbarungen. Sie enthielten bautechnische Auflagen zu Lasten der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere die überdeckte Tieflage beim Riehener Schwimmbad
bis zur Weiler Grenze, aber auch Bestimmungen über die Landenteignung, Kulturschäden
, Natur- und Heimatschutz, Gewässerschutz und die Schadenshaftung.

Gründung Bürgerinitiative Tunnellösung (Mai 1976)

Im Zuge des Planauflegungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland bildet sich
im Mai 1976 die Bürgerinitiative Tunnellösung, Weil. Zweck und Ziel beinhalten eine
bessere Lösung für die vorgesehene Zollfreie. Die Alternativlösung sieht einen Tunnel
durch den Tüllinger Berg vor als direkte Verbindung zwischen Lörrach und Weil. Zu den
weiteren Zielen zählen die Einstellung der laufenden Verfahren für die Zollfreistraße, die
vorgeschlagene Tunnellösung in der Verlängerung bis zur Palmrainbrücke in den gleichen
Planungsstand wie die Zollfreistraße zu versetzen, eine neue Offenlegung und Gegenüberstellung
beider Planungen zum Zwecke eines Kosten-Nutzen-Vergleichs sowie
die Durchführung eines Bürgerentscheides. Als 1. Vorsitzender fungierte Hans Fründt,
sein Stellvertreter wurde Hans Herzer. Innerhalb kurzer Frist unterstützten rund 4.000
Weiler Bürger durch ihre Unterschrift die vorgeschlagenen Ziele.

Der Staatsvertrag von 1977

Am 25. April 1977 erfolgte schließlich die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der
Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland und ein Jahr später seine Ratifizierung
. Es handelt sich hier nur um einen »Gestattungsvertrag«, d. h. die Bundesrepublik
ist nicht verpflichtet, das Bauwerk auszuführen. Er enthält im wesentlichen folgende
Auflagen: Der Vertrag regelt in einzelnen Artikeln den Bau und vor allem den Betrieb
der Straße. Er hält fest, welcher Verkehr auf der Straße zulässig ist. Nicht erlaubt ist der
Fußgängerverkehr, der Fahrverkehr mit gefährdenden Mineralölerzeugnissen, dagegen
darf die Straße von Radfahrern und Militärpersonen benützt werden. In den Rechtsfragen
ist festgehalten, daß bei Verkehrsfragen deutsches Recht, bei anderen Vergehen und

102


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0104