Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 107
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0109
werk wird einerseits ein Kriechgang massiv angeschnitten und damit die Hangstabilität
beeinträchtigt. Zudem liegt das Bauwerk teilweise in einem sehr durchlässigen Grundwasserträger
, so daß sich Deformationen am Bauwerk infolge Hangkriechens in einem
nur schwer abzuschätzenden Maße auf die Wasserdichtheit auswirken können. Aufgrund
der bodenmechanischen Untersuchungen und der angestellten Berechnungen
kann davon ausgegangen werden, daß bei Einhaltung der Randbedingungen (4 Textseiten
) die projektierte Tie flegung der Zollfreistraße im Bereich des Riehener Schlipfes ausführbar
ist.

Damit im Dauerzustand nur möglichst geringe Verschiebungen auftreten können,
kommt hingegen nur eine sehr aufwendige Konstruktion in Frage. Aber auch bei einer
solchen Konstruktion bleibt ein gewisses Risiko bestehen, daß auftretende Deformationen
das im Grundwasser stehende Bauwerk beeinträchtigen können. Aus den angeführten
Gründen möchten wir anregen, die Linienführung der Straße grundsätzlich nochmals
zu überprüfen*.

Dieses vorwiegend negative Gutachten der angesehenen Schweizer Hochschule wurde
dann durch ein weiteres Gutachten von Dr. Paul Butenweg ergänzt, das von der Weiler
Initiative Tunnellösung angefordert wurde.

Gutachten Dr. Butenweg

Dieses Gutachten des Diplomgeologen Butenweg kommt ähnlich wie dasjenige aus
Zürich zum Schluß, daß vom heutigen Kenntnisstand her (1984) vom Bau einer Zollfreistraße
auf der vorgesehenen Trasse aus grundbautechnischer Sicht dringend abgeraten
werden muß. Es handle sich beim Südhang des Tüllingerberges um ein altes Rutschgebiet
. Selbst wenn man die von der ETH vorgeschlagene aufwendige Konstruktion anwende
, könne der Hang ins Rutschen kommen. Wenn dies geschehe, wäre die Zollfreie
für immer oder zumindest für einen längeren Zeitraum unbenutzbar. Ein solcher Vorgang
könnte aber noch katastrophalere Schadenausmaße annehmen, als sie am Röttier
Hang verzeichnet werden mußten.

Ein weiteres Gutachten beim Ing. Bureau von Moos, bestellt vom Regierungspräsi-
dium Freiburg, liegt uns noch nicht vor.

Ein negatives Bild

Insgesamt kann als Resume dieser Gutachten festgehalten werden, daß sie die rechtsufrige
Trasse am Fuß des »Schlipf« für ungünstig halten und eine andere Lösung vorzuziehen
sei. Auf Grund der heutigen technischen Möglichkeiten aber sei die Straße machbar
, wenn auch nur unter hohem Aufwand und entsprechenden finanziellen Kosten. Ein
Risiko könne jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden. Der Begriff »technisch machbar
« deutet zweifellos die Schwierigkeiten und Risiken an, die der Schlipf mit seinen Unwägbarkeiten
mit sich bringt. Leider konnten für diese eminenten Sicherheitsmaßnahmen
noch keine konkreten Kosten angegeben werden, da sie vorwiegend vom Befund
beim evtl. Bau festzustellen sind. Einhellig aber wird von großem Aufwand gesprochen.
Dies scheint aber die Verantwortlichen wenig zu berühren, wurde doch davon gesprochen
, »koste es, was es wolle«, die Straße durchzuziehen.

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