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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 1.1987
Seite: 10
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-01/0012
Ochs versucht alsdann, klarzumachen, was Basel um 1520 tatsächlich erworben hatte.

»Im Jahre 1562 übergab der Kaiser den Erben eines seiner Regierungsräte zu Ensis-
heim das Dorf Hüningen zu Lehen mit der Erlaubnis, solches der Stadt Basel, welche es
schon 40 Jahre innehatte, wiederum auf 30 Jahre zu verleihen. Die damit verbundenen
Rechte möchten wohl jene gewesen sein, die man nachgehens mit dem Namen Vogtrechte
bezeichnet findet. Es war der dritte Anteil der Jahressteuer so ungefähr 7 Pf Gelds abgeworfen
; zu Fastnacht und zu Herbst von jedem Hause ein Huhn, von jedem Waidling
(Schiffernachen) 2 ss, der dritte Teil der Bußen und die hohen Gerichte.

Dem sei aber wie man wolle, der erlangte Besitz war von einer solchen Beschaffenheit,
daß gleich nach der Besitznahme die Einwohner unserm Rat huldigten, daß man ihnen
Landvögte ordnete und daß sie sich bald darauf zur reformierten Religion bekannten«.
Man beachte den Ausdruck »dem sei aber wie man wolle«, der beweist, daß Ochs seiner
Behauptungen nicht ganz sicher ist.

In seinem Buch »Ursprung und Entfaltung der habsburgischen Rechte im Oberelsaß«
erwähnt J. Schmidlin mehrmals den Fall Hüningen, eines der Beispiele der gleichzeitig
durch den Basler Bischof und die Habsburger ausgeübten Souveränität.

Die Dinghöfe, ursprünglich bischöfliches Eigentum, waren nach und nach Basler Kirchen
oder Klöstern zugeteilt worden. Hüningen mit Michelfelden war eine Dinghof-Immunität
im Besitz des Basler Domkapitels und insbesondere des Dompropstes. Michelfelden
wurde ein Lehen der Zisterzienserinnen von Blotzheim.

Die Habsburger übten das Amt des Landgrafen aus, aber ihr Besitz scheint nicht sehr
ausgedehnt gewesen zu sein. In Hüningen besaßen sie ein »Burglehen« genanntes Gut,
das Dorf und seine Abgaben, das hohe Gericht, eine Wiese und zehn Fischerboote.

Die Doppelherrschaft in Hüningen kann sich vielleicht dadurch erklären, daß die
Habsburger Landgrafen und Vögte waren. Um den Vogt zu entschädigen, gab der geistliche
Würdenträger ihm ein Gut zu Lehen; aber die hinterlistigen Habsburger vergaßen
mit der Zeit, daß sie nur Lehnsträger waren, und führten sich als Eigentümer auf.

Das Verschwinden der Dinghöfe erklärt Schmidlin folgendermaßen: Uberall wo die
Habsburger das Vogtamt ausübten, waren sie in Konflikt mit den Vertretern der Eigentümer
. Diese Spannungen offenbarten sich besonders im 14. Jahrhundert und zuerst in
den Dinghöfen der Basler Kirche. In Hüningen und Bartenheim war das Ende die Auflösung
des Dinghofs.

Wir erinnern daran, daß ab 1521 die Stadt Basel (und nicht der Bischof oder das Domkapitel
) sich als Eigentümer von Grosshüningen betrachtete. 1602 verlangte jedoch Oesterreich
das Dorf zurück. Es gelang Basel, die Angelegenheit zu verschieben, und 1608
teilte Erzherzog Maximilian mit, daß die Rückerstattung Hüningens nicht weiter verfolgt
werde und daß er bereit sei, gegen ein Darlehen von 20.000 Gulden die bestehende
Lage um fünfundzwanzig Jahre zu verlängern. Er erhielt die gewünschte Summe zum
Zinssatz von 5 % vom Basler Ratsherrn J.L. Iselin und versprach, in der Lage Hüningens
nichts zu ändern vor der erfolgten Rückzahlung von Kapital und Zinsen. »Die Stadt
fühlte sich in aller Ruhe als Eigentümerin des Dorfes. Sie besaß darin Gefängnis und Galgen
, und die Bewohner standen unter ihrer Fahne«.

Seit jedoch der Krieg begonnen hatte, der dreissig Jahre dauern sollte, war der Rheinübergang
, der »Pass« von Hüningen, wieder ein wichtiger Punkt geworden, und trotz
den Bemühungen Basels, im Besitz des Dorfes zu bleiben, nahm Erzherzog Leopold das
Pfand zurück.

Dieser Beschluß rief bei den Baslern eine solche Empörung hervor, daß sie das Dorf
mit den Waffen verteidigen wollten. Es wird oft behauptet, daß die Basler bei der Rük-
kerstattung Hüningens sich besonders ungeschickt benommen hätten. Nachdem

IC


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