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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 1.1987
Seite: 145
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-01/0147
Daß bei den bisweilen recht abgelegenen Hüttenstandorten der Absatz der Waren
nicht sich selbst überlassen blieb, ist selbstverständlich. Natürlich gab es den »Verkauf
ab Werk« z. B. an Kleinkrämer, wie z. B. im Großraum von Basel bereits aus Quellen
des 15. und 16. Jhs. zu ersehen ist, als es in der Frage des Verkaufs zu ernsten Auseinandersetzungen
mit den städtischen Glasern kam, die allerdings beim Rechtsstreit den kürzeren
zogen und nur bei venezianischer Ware gegenüber den Gremplern das Vorrecht
des Verkaufs zugestanden bekamen. Bei der Entscheidung 1546 wurde darauf verwiesen
, daß die Grempler seit »Menschengedenkhen Drinkhgläser, Gutteren, Tafelglas und
Jogbley veyl geboten« haben.126)

Neben den Kleinkrämern traten die Glasträger als Konkurrenten der städtischen Glaser
in Erscheinung, wenngleich es den Anschein hat, daß sich diese zusätzliche Konkurrenz
erst mit der Erweiterung der Glashütten und ihrer Differenzierung auf ein reichhaltigeres
Angebot gebildet hat. Jedenfalls wurden 1606 Klagen der Basler Glaser laut, daß
fremde Glasträger zu den vier Fronmärkten der Stadt »Glas auf Karren alher gefüret und
im Kaufhaus verkaufen«, z. B. Scheiben, Waldglas und Tafelglas.127' Schon 1504 werden
in Kandern zwei Glasträger namentlich erwähnt, ebenso 1590/93 in der Wambacher
Glashütte. Es sind die meines Wissens bisher am frühesten bekannten Glasträger im
Schwarzwald, und es zeigt sich, daß sie in einem engen Verhältnis zur Glashütte selbst
gestanden haben. Die Kanderer Glasträger beteiligen sich z. B. an der Reise der Hüttengemeinde
zum Züricher Glückshafen, und in Wambach zählen die Glasträger bzw. die
Tochter des einen auch von ihrer Wohnung her zur Hüttengemeinde. Daraus folgt, daß
sie in die Hütten integriert waren und nicht wie in späterer Zeit teilweise auf eigene Rechnung
den Verkauf betrieben. Das Kanderer Beispiel zeigt anderseits auch, daß jene Glasträger
nicht von Anfang an der Hüttengemeinde zugehört haben. Sie stammten beide aus
dem Elsaß, aus Türckheim bzw. Ballbronn westlich Straßburg, hatten jedoch inzwischen
Kandern als Standquartier erkoren. Die Räume Colmar und Straßburg mögen
gleichwohl ihr Absatzgebiet geblieben sein.

St. Blasien behielt sich im Fall Blasiwald den Verkauf der Mehrzahl der Produkte vor,
d. h. das Glas war ans Kloster zu liefern, und der Hofmeister führte dort die z. B. für
1615 bis 1617 erhaltenen Abrechnungsbücher. Die Hütte selbst durfte nur kleine »Gutteren
« und die nebenher produzierte Keramik direkt verkaufen. In jenen Hütten, die wie
z.B. Kandern und Hägelberg einen eigenen »Schriber« beschäftigten, lag der Verkauf
ganz sicher in der Eigenregie der Betriebe, worauf ja auch die Organisation des Waren-
transports (Glasträger) hinweist.

Es ist also in diesem Punkt keine einheitliche Aussage, die alle Glashütten jener Zeit betrifft
, zu machen.

Zum Transport der Glaswaren dienten »truckhen«, wie die Tragkörbe der Träger wohl
hießen, später dann auch Karren und Wagen. Hier müßten die Zollsätze der Städte im
Umkreis des Gebirges im 15. bis 17. Jh. systematisch durchgesehen werden. Meyer zitiert
Beispiele aus der Schweizer Nachbarschaft. Der Zoll zu Äugst besteuerte 1470 das
Glas noch nach Gewicht: »von einem Zentner glas«, was auf die »Trucken« hindeutet.128)
Aarburg nahm dagegen 1597 »von einem geladenen wagen mit glas 2 s, und von einem
karren 1 s.«.129) Bremgarten erhob 1620 »von einer schiben truckhen, auch Glastruckhen
oder Kram mit Glaß 4 s.«130; Allerdings geht aus derartigen Angaben nicht hervor, wer
der Eigentümer der Wagen und Karren war, vermutlich doch eher Krämer als Aufkäufer
, während die »truckhen« wieder auf die Glasträger zu beziehen sind.

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