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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 12
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0014
1717 wandte sich Hans Schantzlin an den Markgrafen. Er hatte bei der Übernahme
des Bades von seinem Vater vergessen, den Lehensbrief erneuern zu lassen. Er bat nun.
dass er und alle seine Erben männlichen Geschlechts gegen jährliche Entrichtung von
18 Pfund Stäbler das Lehen weiter "niesen und gebrauchen" dürfen.

Der Röttier Landvogt machte sich zu seinem Fürsprecher beim Markgrafen. Die
kranken Leute brauchen das gute Essen der Schantzlins. und darum müsse das Fischerei
- Erblehen beim Heilbad bleiben8*.

Als Vögte, Richter, Fischer und Gastwirte haben die Schantzlins das Leben in Maulburg
fast zwei Jahrhunderte mitbestimmt und wesentlich geprägt.

Das Badhaus war nicht die einzige Gastwirtschaft in der Gemeinde. Bereits in der
Zwing- und Bannordnung, die zu Beginn des 15. Jahrhunderts als eine Art Grundgesetz
für Maulburg erlassen wurde, ist der Gemeinde eine Wirtschaft - man nannte diese Gemeindewirtschaft
damals "Stube"- zugebilligt worden. DerWirt war verpflichtet, einen
Wein zu führen, "der den Gesunden und den Siechen gut sei". Wenn er dies nicht tut, so
wird er bestraft und muss innerhalb von 8Tagen einen besseren Wein herbeischaffen.

Im Frühjahr 1691 beantragte der Schopfheimer StabhalterTobias Grether "unterthä-
nigst" eineTavernen - Conzession. Er hatte ausserhalb des Dorfes eine Papiermühle geerbt
, und die Lage an der Strasse vom Schwarzwald nach Basel schien ihm für eine Wirtschaft
geeignet zu sein. Er schrieb darum dem Markgrafen, um noch bei Lebzeiten die
Seinen versorgen zu können: "so habe ich mich entschlossen, meine bei Maulburg habende
Behausung, welche von den Soldaten in jüngster Campagne sehr, die Scheuer
aber dergestalt ruiniert worden, dass die letzere gar über einen Haufen gefallen, zu reparieren
". Da das Haus abgelegen sei. schläger dem Fürsten vor, 100 Pfund Tavernenzins
und 30 Pfund Ohmgeld, also Umsatzsteuer, zu bezahlen. Auf das 2. Gesuch, im
Mai 1691, wurde ihm seine Bitte gewährt. So entstand das Gasthaus zur Blume, der
Meyerhof.9).

70 Jahre später wollte der Mahlmüller Grether eine weitere Strassenwirtschaft aufmachen
. Er war zwei Jahre lang gewählter Gemeindewirt gewesen und hatte dabei -
nach eigenem Bekunden- mehr Umgeld bezahlt als die gesamten Bäcker in Schopfheim
bezahlen. Seine Mühle hatte er gleichfalls an der Strasse. Dort schenkte er als Gemeindewirt
aus. Da jetzt die "Blume" zur Gemeindewirtschaft bestellt wurde, wollte Grether
1761 für einen Neubau eine Schildgerechtigkeit, also eine Konzession. Im Schreiben
an das Oberamt betonte er. dass er mit diesem Gesuch die Interessen der Herrschaft
und die seiner Kinder befördere. Wenn er nämlich nicht mehr wirte, sei ganz und
gar nicht zu folgern, dass die Gäste zum anderen Strassenwirt Grether gehen, denn
seine Gäste sind "mehrettheils Wälder", welche Mehlspeisen lieben und daher zu mir
als einem Müller und Becken gekommen sind".

Das Oberamt lehnte eine Befürwortung ab, weil sonst der Blumenwirt, "welcher
seine Nahrung haubtsächlich in demWürthen sucht, gäntzlich ruiniert wäre." Grether
habe einen Bauernhof und eine Mühle. Ein weiteres Unternehmen sei für Ihn nicht nötig
, zumal zum Nachteil eines Mituntertanen. Das Gesuch sei abzuweisen, weil Grether
"schon eine vorzügliche Nahrung hat". 1762 erneuerte Grether sein Gesuch. Vogt Wallbrunn
blockierte wieder, denn es sei "sonnenklar, dass derselbe aus Mangel an zeitlicher
Nahrung keineswegs zu dieser unbilligen Bitte veranlasst worden sei". Er erinnerte
zugleich daran, "wie vielen Unfug derselbe bei der vor zwei Jahren gehabten Gemeindswirtschaft
besonders denen jungen Leuten in seinem Haus sträflicherweise gestattet
hat". Die Hofkammer in Karlsruhe erliess darum am 21. April 1762 ein Dekret.

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