Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 15
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0017
Maulburger "ihre Häuser also in besserer Ordnung wie bisher und mit Ziegeldächern
versehen herstellen sollen". Der Brand gibt Anlass, für die ganze Markgrafschaft anzuordnen
, dass Strohdächer nur noch in Sonderfällen genehmigt werden dürfen und "den
Zimmerleuthen, Maurern und anderen Handwerksleuthen bei Strafe zu untersagen,
auf kein dergleichen Gebäude mehr ein solches Strohdach zu sezen". Für den Aufbau
werden "in Ermangelung dero Gelder in herrschaftlichen Cassen" Darlehensgeber gesucht
. Der Basler Gerichtsherr Rudolf Ritt ist bereit, 5000 Gulden zu 5%, der Oberschenk
von Leutrum 4000 Gulden zu 4%, und die Geheimrätin Reinhardt in Karlsruhe
800 Gulden zur Verfügung zu stellen, verzinslich im 2. Jahr nach dem Einzug in das
neue Haus.

Der Lörracher Einnehmer Zöller forderte im August 1787 einen Vorschuss, denn
"kommt man diesen Leuten nicht schnell zu Hülfe, so müssen von 19 Gebäuden alle
Handwerksleute weglaufen und das Bauen muss eingestellt werden". Er erbittet diesen
Vorschuss in Reichsmünzen, weil hier "der Handel öfters stockt, weilen keines im
Stande ist. dem andern durch Scheidemünzen hienaus zu geben" . Bereits 2Tage später
kamen mit der Kayserlich Reichs fahrenden Post aus Karlsruhe über die Kalte Herberge
2000 Gulden an.

Die Nachbarorte Eichen, Wiechs, Höllstein und Hüsingen waren bereit, an Stelle der
herrschaftlichen Frohndienste Arbeitseinsatz zum Wiederaufbau in Maulburg zu machen
. Vogt Wehrer wandte sich "mit bis an unseres Lebens Ende tiefst niedrigster Verehrung
" an den Markgrafen mit dieser "Maulburger Gnadenbitte".

Sie wurde abgelehnt, denn die Maulburger "haben ausser dem ansehnlichen Beitrag
aus der Brandkasse durch freiwillige Beisteuer der Nachbarn an Geld, Lebensmittel,
Futter und Fuhr auch Handarbeit schon so ansehnliche Unterstützung bekommen",
dass man "nicht nun noch ganze Gemeinden zu ihrer weiteren Erleichterung frohn
frey" lassen kann.

Vogt Wehrer kämpfte weiter um die Interesssen seiner brandgeschädigten Mitbürger.
Im April 1788 suchte er erneut "Zuflucht zu Landesväterlicher Huld und Gnade". Er
schreibt dem Markgrafen: "Da aber die abgebrannten Gebäude in der Brandversicherung
so gering angeschlagen waren, dass mancher 3 bis 4 mal sowiel verbauen muss, als
er aus der Brand - Aßekurations CasseVergütung oder Beytrag erhält, auch die Lebensmittel
, sowie die Handwerksleuthe sehr theuer sind, sind die meisten gezwungen, mehr
Schulden zu machen, als sie verzinsen, will geschweigen wieder heimzahlen können,
obgleich alles gute Haushälter sind".

Der Erfolg seiner Bitte ist sehr mässig. Anstelle eines Darlehens auf 4 Jahre oder einer
Kapitalsumme zur Zinszahlung gibt der Landesvater aus seiner eigenen Schatulle
ein Geschenk von 300 Gulden12'.

Für Jahre hinaus war der Alltag in Maulburg durch diese Katastrophe geprägt. Der
Bericht von Archivrat Kolb, der eingangs zitiert wurde, belegt dies deutlich.

Uralte Gewannamen belegen den Weinbau im Dorf seit Jahrhunderten. 1393 taucht
die Bezeichnung "unter den Reben", 1554 der Name "in der Räbe" auf. In der Zwing-
und Bannordnung werden die Ratsleute ermächtigt, falls in der Gemeindestube der
Wein ausgeht, bei den Einwohnern Wein einzusammeln.

Doch erst 1761 finden wir in den Akten genauere Hinweise. Vogt Caspar Sutter bittet
am 30. Mai dieses Jahres den Markgrafen namens der Gemeinde untertänigst um die
Erlaubnis, ein Fruchtfeld in einen Rebberg umwandeln zu dürfen. Er begründet dieses
Gesuch: "Eben diese Gegend hat die Morgen, Mittag und Abendsonne, folglich lieget
dieselbe zu einem Rebberg ungemein vortheilhaft", und er macht es dem Markgrafen

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