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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 24
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0026
Alte Wiesenbrücke an der Waldstraße

ern errichtet werden mussten. Das ergab wiederum Kosten von 469 und 546 Gulden.
Dazu kam dann 1852 noch eine Brückenreparatur mit 157 Gulden.

Gemeinderat und Bürgerausschuss von Maulburg beschlossen daher, Hüsingen zur
Kasse zu bitten. Zum einen lag der Hüsinger Steinbruch in der Nähe der Brücke, zum
anderen wurde das Holz aus dem Hüsinger Gemeindewald Alsbachhalde über diese
Brücke geführt. Weil Hüsingen die Brücke so stark frequentierte, forderte Maulburg
50% der Kosten. Der Hüsinger Gemeinderat bot einen Zuschuss von 30 Gulden, mehr
sei "in keinem Verhältnis zum Gebrauch".

Maulburg schaltete das Bezirksamt ein. Es sollte ein Beitragsverhältnis der beiden
Gemeinden für die Brücken festlegen. Damit begann eine Schreiblawine Maulburg -
Schopfheim - Hüsingen - Freiburg und zurück!

Hüsingen rechnete aus, dass es 1/6 der Brücke gebrauche, und von den Wege Verbesserungen
wisse es nichts. Maulburg konterte: "Die Ausrede von Hüsingen, ob diese Arbeit
wirklich geschehen, nicht zu wissen, klingt mehr als merkwürdig"'. Ältere und Jüngere
in beiden Orten kennen ja den früheren Zustand. Nun werden Gutachter beigezogen
. Die Forstverwaltung stellt fest, dass Hüsingen 61 Klafter Holz, Maulburg jedoch
287 Klafter über die Brücke führt. Die Steinbruchbesitzer aus Hüsingen und Maulburg
erhalten die Auflage, dem Bezirksamt mit Urkunden und Aufzeichnungen die Zahl der
Steinfuhren über die Brücke zu melden und ihre Angaben zu beschwören.

Am 26. April 1855 kommt der Bescheid vom Bezirksamt: "Da nun die Holzabfuhr
der Hüsinger über die Brücke sich zu jener von Maulburg wie 1/5, die Steinabfuhr der
Maulburger umgekehrt zur Hüsinger nahezu wie 1/6 verhält, so findet der Anspruch
der Maulburger auf wenigstens hälftige Beiziehung der Hüsinger zu den Wegherstel-
lungs- und Reparaturkosten seine volle Rechtfertigung".

Bürgermeister Schöpflin von Hüsingen legte gegen diesen Bescheid Beschwerde ein
mit der Begründung, früher seien die Maulburger Steingruben ergiebiger gewesen. Dafür
musste Hüsingen nun die Beweislast führen. Es verlangte daher einen Auszug aus
dem Feuerversicherungsbuch von Maulburg von 1844 bis 1855 und "die Bauherren eid-

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