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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 74
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0076
und Leibeigenenschenkung des Edlen Starkfrid an das Kloster St. Gallen »in villa MULINHAIMO
«. Dieser Grundbesitz könnte wenigstens teilweise im Stalten gelegen haben
. Der STALTEN ist jene »steile« Geländeerhebung, auf der schon unsere römische
Villa stand (Abb. 1).

In der Merowingerzeit kannte Müllheim zunächst lockere Hofgruppen im Bereich des
Klemmbachtales. Dies machen verschiedene Gräberfunde bei der AOK, beim Hebelpark
, im Hägele, im Bugginger Weg und am Zielberg deutlich. Namengebend für den
Ort war die Nutzung des Klemmbachs durch Mühlen.

In der Wilhelmstraße haben wir eine alte Wegverbindung vor uns (Abb. 1). Diese
führte, von Vögisheim kommend, den Klemmbach überquerend, früher steiler an der
Martinskirche vorbei in Richtung Zunzingen und auf dem Erzweg nach Badenweiler.
An dieser Verkehrsschiene finden wir dann in Kirchen- und Amtshausnähe gewichtige
Wirtshäuser, deren Besitzer auch Landwirtschaft betreiben oder im Nebenberuf Metzger
oder Bäcker sind. In normalen Zeiten konnten sie damit gut bestehen, ihr Geld in
Grundstücken anlegen, wenn nicht irgendwelche Schwierigkeiten bei der Geschäftsführung
durch Konkurrenz, Krieg, Unglück, Krankheit oder eigene Schuld auftraten, die
schließlich eine Vergantung erzwangen.

Wir wollen im Bereich der Vogtei Badenweiler der Markgrafschaft alte Verordnungen
, Akten, welche die Wirtshäuser betreffen, durchmustern, um zunächst ein mehr allgemeines
Bild von Leid und Freud des Wirtslebens zu gewinnen. Dazu gehört auch die
Entstehung des Marktortes. Die Stadterhebung von 1810 bringt dann weitere, großräumigere
Verhältnisse.

Mit den noch faßbaren Privilegien zur Schildgerechtigkeit, mit Gerichtsprotokollen,
Steuerbüchern und anderen Hinterlassenschaften ist die Geschichte einzelner Wirtshäuser
und ihrer Besitzer teilweise noch zu verfolgen. Das soll im 2. Teil geschehen.

Erste Spuren

Im 15. Jahrhundert zeigen sich für Müllheim geringe Spuren, die ein Wirtswesen von
mindestens ein bis zwei Häusern wahrscheinlich machen. Natürlich lassen sich in manchen
alten Städten mit besserer Überlieferung schon Wirtshäuser und Schildnamen vor
1400 zurück verfolgen. Dort entwickeln sich »Trinkstuben« in Verbindung mit Rathäusern
, Zünften und anderen Gesellschaftsgruppen zu Räumen streng begrenzter Geselligkeit
und des Standesbewußtseins.

Die »Stube« auf den Dörfern ist meist anders organisiert. Sie ist Amtszimmer des
Dorfvogts und des Dorfgerichts, verwahrt die Lade mit den Urkunden der Gemeinde,
dient als Versammlungsraum und zu gewissen Bewirtungszwecken. Dafür wird sie auf
ein oder mehrere Jahre versteigert.

Unsere »Gemeindestube« läßt sich leider erst ab 1612 am Marktplatz nachweisen. Sie
muß als solche jedoch viel früher bei Entstehung der Dorfgemeinde herausgewachsen
sein. Gemeinden hatten das Recht, eine Taverne, eine gemeindeeigene Wirtsstube zu halten
oder es in kleinen Dörfern an geeignete Bürger mit einer passenden »Stube« zu verpachten
.

Doch zunächst noch zu einer älteren Lage aus dem weiteren Umfeld. Für das ritterschaftliche
Dorf Ebringen ist eine Stubenordnung von 1445 überliefert. Sie zeigt Züge
städtischer Vorbilder. Zutritt haben nur Bürger, die zu ihrem Betrieb einen Beitrag leisten
. Fremde, die seßhaft werden, müssen sich hier mit drei Schillingen Pfennige einkaufen
. Damit ist der Trinkstubencharakter für eine geldlich entsprechende, gehobene

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