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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 90
(PDF, 34 MB)
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verdorben. Auch das schädliche Spielen, die Nachtschwärmerei, habe etwas abgenommen
. Doch gäbe es hier so witzige Köpfe, mit denen viel Gutes ausgerichtet werden
könnte, wenn ihre Absichten immer rein wären. -

Daß übermäßiger Weingenuß nicht nur Probleme für Gäste, sondern auch für Wirte
bringt, ist bekannt. Aufgeschlossen für die Besucher zu sein, ihnen mal Bescheid zu tun,
wird nicht ungern gesehen. Doch es fordert Grenzen, sonst geht es an die Gesundheit.
Der Wein im Keller kann zur Versuchung werden, besonders, wenn häusliche und andere
Verhältnisse drücken.-

Eine gewisse Weinmenge war für jede Wirtsfamilie umgeldfrei. So ist es verständlich,
wenn 1716 ein rechtschaffener Wirt der näheren Umgebung den Markgrafen bittet, den
steuerfreien Wein für seine Familie zu erhöhen:.. .sein Eheweib sei auf eine unbeschreibliche
Weise dem Wein ergeben, so daß selbige an einem Tag vier bis sechs Maß zu trinken
pflegt, Ermahnungen aber nichts fruchten. Der Landvogt bestätigt...der Mann müsse
sich mit diesem Malo Domestico (Hausübel) bis zu ihrem Tode schleppen...Er könne
mit seinem ordinari Hausstand ohnmöglich bestehen, daher seine Bitte um Ermäßigung.
Die Antwort des Markgrafen ist nicht bekannt. - Eine Synodalanordnung vom Mai 1756
wendet sich gegen die so sehr in Schwung gehende Trunkenheit, ein schändliches Laster,
was gesetzlich zu bestrafen sei: Wer zum dritten Mal von der Kirchenzensur fruchtlos
ermahnt worden sei, werde ein bis drei Tage bei Wasser und Brot eingesteckt. - Auch sei
es Pflicht, den Gottesdienst zu besuchen. Das lange Sitzen in den Wirtshäusern, das Johlen
oder Jauchzen, Zechen oder Spielleute halten, Karten- und Würfelspielen sei zu kontrollieren
. Die Pfarrer hätten an Sonn- und Feiertagen, statt des Wirtshaussitzens der
Untertanen darauf zu sehen, daß diese sie auf eine ihren Seelen nützliche Art zubringen.

Als 1729 das Amtshaus an der Wilhelmstraße fertig wurde, verlegte man den größeren
Teil der Verwaltung des Oberamts mit den Beamten dorthin. Die Einnehmerei blieb in
Badenweiler. Der Flecken Müllheim wurde Amtssitz und damit der eigentliche Verwaltungsmittelpunkt
für die Herrschaft Badenweiler mit ihren 13 Vogteien.

Für den »Ochsen«, der gegenüber entstand und 1727 das Schild aufrichtete, war der
Amtssitz eine nicht unwichtige Angelegenheit, einiges von den Amtsgeschäften und dem
Personenverkehr in Form von Ubernachtungen und Bewirtung mitzubekommen. Der
»Schwanen« gegenüber der Kirche kam sieben Jahre später 1734 dazu. Er nutzte die gleiche
Möglichkeit, verbunden mit Kirchgängern auf dem Heimweg.

Zum anderen ergab sich ein engerer Kontakt des Oberamtmanns und seiner Beamten
mit dem Ort und seinen Bewohnern.

Dem Wachstum von Badenweiler war diese Verlegung weniger dienlich. Dort konnte
dann nur ein besserer Ausbau seiner Wirtschaften und vor allem der Kurmöglichkeiten
die Entwicklung voranbringen. Dazu kam als Anziehungspunkt 1784 die Entdeckung
und Ausgrabung der römischen Thermen, die das Interesse für »Altertümer« bei der gebildeten
Welt mächtig anregten.

Hatte die Entwicklung Müllheims zum Amtssitz dem Ort sehr genutzt, so brachte das
Marktrecht seit 1756 weitere Möglichkeiten, die gerade durch Oberamtmann Saltzer
sehr gefördert wurden. Darüber berichtet das nächste Kapitel.

Marktentstehung

Die Einrichtung von Wochen- und Jahrmärkten bedeutete für jeden Ort eine entscheidende
Weiterentwicklung. Damit vergrößerte sich der Flecken. Krämer, Kaufleute wurden
neben anderen Gewerbetreibenden ansässig. Handel und Wandel brachten Umsatz
und Geld für die junge Marktgemeinde. Auch die Wirte kamen nicht zu kurz.

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