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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 91
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0093
Der Flecken Müllheim zählte zur Zeit der Einführung der Reformation 1556 etwa 120
Herdstellen. Er hatte wohl etwas über 500 Einwohner. Damals dürften es neben einer
Reihe von Erblehensmayern -größeren Bauern verschiedener Grundherrschaften- in
der Hauptsache kleinere Winzer oder Landwirte mit Gesinde, übliche Dorfhandwerker
und einige Beamte der Burgvogtei gewesen sein, die mit ihren Familien den Ort bevölkerten
.

Die Bestrebungen von Burgvogtei und Dorfvogt, zunächst einmal einen Wochenmarkt
und später einen Jahrmarkt einzurichten, stießen stets auf den Widerstand von
Neuenburg, Staufen und Heitersheim. Hatten diese doch Interesse als Inhaber eigener
Marktprivilegien, ihren Marktbereich durch das Aufkommen eines nahen Konkurrenten
nicht schmälern zu lassen. So wurde von den Neuenburgern gern das Privilegium
Adolphinum vom Ende des 13. Jahrhunderts ins Treffen geführt.

Oberamtmann Saltzer in Müllheim wies als Verwalter der Burgvogtei Badenweiler
1754 in seiner Befürwortung eines Jahrmarktes für den Ort daraufhin, dieses Neuenbur-
ger Privileg betreffe nur die Zulassung von Wochenmärkten. Außerdem sei schon 1621
für hiesige Bedienstete und die umliegenden örter unter dem Vorwand eines Fruchtmarktes
ein Markt errichtet worden, der nachher besonders durch Kriegsereignisse ins
Stocken geraten sei. Die Gemeinde wünsche die Freiheit für zwei Wochenmärkte. Sie
habe 1698 beim Markgrafen appelliert. Es seien aber damals keine Beschlüsse gefaßt
worden. Im übrigen sei Müllheim ein höchst geeigneter Marktort.

Das Gerichtsprotokoll notiert dazu: 1699, am 13. Januar, ist wieder in Müllheim der
erste Wochenmarkt gehalten worden, und nennt die Getreidepreise: 1 Sester Kernen
(Weizen) 22 Batzen, Gersten 1 Gulden, Haber 18 Batzen und ein Maß neuen Wein viereinhalb
Batzen.

Schon im Juli 1754 hatte Vogt Johann Jakob Heidenreich, der Hirschwirt, in seinem
Gesuch daraufhingewiesen: wegen des beschwerlichen österreichischen Landzolls, um
nicht Geld nach Neuenburg, Staufen und Heitersheim tragen zu müssen, möge man drei
Jahrmärkte in Müllheim genehmigen. Eine neuerliche Eingabe im Dezember 1755 hatte
dann Erfolg und verlieh dem Flecken das Recht, zwei Jahrmärkte im April und im Oktober
abzuhalten.

Saltzer hatte wegen der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Jahrmärkte manches
anzuordnen. So erneuerte er die festen Preise, Taxen, für Lebensmittel, Schlafzimmer-,
Zimmer- und Stallgelder und sah auf den guten Zustand der Zufahrts- und Ortsstraßen.
Er war ein kluger, gewissenhafter Beamter, der sich für die Entwicklung seines Amtsbereichs
einsetzte und sich für die längst fähige Errichtung der Müllheimer Jahrmärkte und
ihre Entwicklung große Verdienste erwarb. Seine Untergebenen kannte er gut aus eigener
Erfahrung. So ist ihm neben einer kritischen Haltung doch Verständnis und Wohlwollen
für seine Markgräfler nicht abzusprechen.

Schon der erste Jahrmarkt im Oktober 1756, ein Krämer- und Viehmarkt, brachte vollen
Erfolg, ebenso der zweite im April 1757. An die zweihundert Krämer boten ihre Waren
feil. Dabei wurde streng nach dem Rechten gesehen: Ein Schweinehändler von
Waldshut hatte versucht, mit falscher Münze zu bezahlen. Rasch wurde er mit 30 Prügeln
auf den Hintern bestraft. Eine Diebin bekam die »Geige« umgehängt, ein Holzbrett
mit Hals- und Handgelenköffnungen. Zur Abschreckung wurde sie auf dem Markt herumgeführt
.

Recht aufschlußreich sind die Anordnungen für den Herbstmarkt 1761 von Saltzers
Nachfolger, dem Oberamtmann Wielandt. Sie zeigen ein anschauliches Bild mancher
Unsicherheit in der damaligen Zeit und das Bestreben, allem gerecht zu werden:

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