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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 97
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0099
Um 1685 bis 1699 ist dann der Metzger Nikolaus Frick ganze 14 Jahre Stubenwirt, wie
er in seinem Gesuch 1699 um Genehmigung einer Wirtschaft an der Bundesstraße 3, dem
späteren »Kreuz«, erklärt. Er hatte Ärger mit seinem Schwager, dem Metzger Georg
Grether, der im Oktober 1694 um eine Schildgerechtigkeit für 30 Gulden einreichte.
Dieser hatte von seinem Vater eine Behausung geerbt, worin der Vater jahrelang wirtete.
Grether wollte sie »zur besseren Erwerbung eines Stückleins Brot wiederum fortsetzen
«. Das Oberamt hat Bedenken, daß die vielen Wirte bei gegenwärtiger elender Zeit
weder dem Markgrafen noch sich selber noch dem gemeinen Wesen nützlich seien. Es
scheint sicher, seine Schwiegermutter, »die berühmte alte Frickin«, habe Grether dazu
verleitet, um ihrem Sohn, dem Stubenwirt Nikiaus Frick, Verdruß zu machen. Zumal
Grether seines Humors halber kein Wort auf die Welt zu bringen vermag, sich zu nichts
weniger als einem Wirt anschickt. Er würde entweder keine Gäste oder doch nur Liederliche
woher bekommen. Der Markgraf lehnt das Gesuch im November 1694 ab. Wo dieses
frühere Wirtshaus stand, ist leider nicht bekannt.

1689 haben wir einen besonderen Hinweis auf die amtliche Stubenfunktion: Am 3.
September hat Christian Willin, der zweite Vogt, das erste Wochengericht der Gemeinde
gehalten.

Dann folgt eine Lücke. Erst im Juli 1712 wird Anton Willin als Stubenwirt erwähnt.
1714/15 wirtet Johann Barkas Iselin für ein Jahr und zahlt 54 Gulden. 1717 bis 1720
übernimmt Küster Friedrich Löffler für drei Jahre die Stube mit einem Höchstangebot
von 100 Gulden. Ihm folgt, ebenfalls auf drei Jahre, 1720 bis 1723, mit 166 Gulden
Friedrich Breitenstein mit der Auflage von Badenweiler, die Herrschaft dürfe wegen des
Umgelds nicht vernachteiligt werden. Der Akkord gelte, solange man keine Klage führt.
1720 erfolgt die Neuaufstellung des Zinsberains der Martinskirche durch den Renovator
in Gegenwart von Vogt, Stabhalter und anderer des Dorfgerichts »auf der Stuben«.

Im Juni 1725 hat die Gemeinde den Einwand und die Bitte, die genehmigte Straußwirtschaft
von Hans Bernhard Storr aufzuheben, weil diese in der Nähe der »Stube«
hegt. Außerdem seien neben der »Stube« noch fünf wirkliche Schildwirte vorhanden.
Vor einiger Zeit sei man vom Markgrafen angehalten worden, die Gemeindestube mit einem
Wirt zu besetzen. Doch sei nötig gewesen, sie verschiedentlich zu reparieren und zu
erweitern. Deshalb habe man mit dem damaligen Wirt einen Kontrakt auf drei Jahre geschlossen
, daß er die Hälfte des Einbaus übernimmt, die andere die Gemeinde vom
Fachgeld abrechnet. Storr ist Bäcker und wohnt am Marktplatz. Den Schildwirten geht
damit ziemlich viel ab. Der Stubenwirt kann die Vereinbarung nicht halten. Er ist wegen
des Einbaus in Schaden gesetzt. Daher die Bitte um Aufhebung der Konzession für die
Strauß Wirtschaft. Die Stellungnahme des Oberamtes lautete: Storr soll bis Ende August
1726 die Genehmigung behalten und den Wein noch weiter verkaufen. Er steigt 173 7 auf
Bierbrauerei um.

1726 findet sich Lorenz Däntzer als Stubenwirt im Schatzungsregister. 1728 ist dort
Anton Dorn als Stubenwirt genannt, ebenso im August 1729 in den Gerichtsprotokollen
.

Von 1730 - 1736 wirtet Johann Zimmerman für 120 Gulden. Er erhält zunächst die
»Stube« auf 3 Jahr für 50 Gulden jährlich. Es wird ihm versprochen alles dasjenige, was
alle vorigen Stubenwirte von der Gemeinde zu genießen gehabt, alle Rechte und Gerechtigkeit
... Aus dem gemeinen Wald alle Jahr ein Eichbaum zu Brennholz. Er solle auch allen
Fronungen frei sein. Hingegen solle er die herrschaftliche Steuer und Schätzung bezahlen
, wie es von altersher gebräuchlich gewesen. Wenn er die »gemeine Stube« wieder
abtrete, müsse er sie verlassen wie vorgefunden, was Fenster, Öfen, Tische, Stühl und
Bänk und was solche anderen Sachen im Haus anbelangt.

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