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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 104
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0106
Der Besuch dieses Thermalwassers muß früher recht gut gewesen sein. Doch infolge
der Kriegsereignisse ging die Zahl der Badegäste sehr zurück.

Der erste bekannte Besitzer des Bades und der danebenliegenden Sprengenmühle ist
dann der Müller Andreas Wohlleb. Zur Hebung des Besuchs, um es den Badegästen angenehmer
zu machen, gibt er 1718 um die Taverngerechtigkeit ein. Doch hören wir
schon 1724, daß neben dem Engelwirt in Niedermüllheim auch der Hirschwirt seit einiger
Zeit abgestanden seien, unter dem Siegel zu wirten. Erst der Schwiegersohn Johann
Jakob Heidenreich, der die Tochter Wohllebs, Katherina, heiratete, scheint neuen
Schwung in den Betrieb gebracht zu haben. Er führt dort 1737 einen Neubau auf, erneuert
die Schildgerechtigkeit »zum Hirsch« und veranlaßt 1741 die Untersuchung des Badewassers
durch den Landphysikus Jägerschmied, der darüber eine kleine Schrift für
Kurzwecke herausgibt.

Johann Jakob Heidenreich hat als Hirschwirt immer wieder Grundstücke getauscht
und gekauft, um den Besitz abzurunden. Das läßt sich in den Gerichtsprotokollen gut
verfolgen.

So erwirbt er im April 1739 im Tausch ein Viertel Acker, 9 Ar, bei der Sprengenmühle
und zahlt 20 Gulden drauf. Noch im November tauscht er ein weiteres Viertel, ebenfalls
bei der Sprengenmühle, gleichwertig ein. Ferner kauft er am selben Tag ein Viertel Ju-
chert Acker für 144 Gulden.

Im November 1742 tauscht er wieder ein Viertel Acker im Kaichen bei der Sprengenmühle
zinsfrei und gleichwertig. Am gleichen Tag erwirbt er noch ein Fünftel Wald des
Haßlinschen Lehens um 25 Gulden, der an ihn grenzt. 1743 tauscht er ein Viertel Acker
im Kaichen beim Schießstand neben den seinen zinsfrei ein und zahlt 18 Gulden Aufpreis
. Wir finden ihn 1746, 1749, 1751 als zweiten Waisenrichter im Dorfgericht. Im
März 1751 verkaufen er und seine Frau Katherina die Hälfte eines Zweiteis, 27 Ar, Matten
zinsfrei für 310 Gulden.

Von 1746 - 1763 hatte der Hirschwirt immer einen Umgeldakkord von 20 Gulden gehabt
. Als 1763 der Akkord für alle Müllheimer Wirte aufgehoben werden soll, bittet der
Vogt Johann Jakob Heidenreich wie sein Bruder, der Postwirt, diesen beibehalten zu
können. Er sei vom Dorf dergestalten abgelegen, daß er weder von den Reisenden noch
Amtstagen, Jahr- und Wochenmärkten, Hochzeiten, Zünften oder anderen dergleichen
Begebenheiten etwas profitieren könne, sondern allein sich bloß auf die etwa 3 Monate
dauernde Badezeit verlassen müsse. Deshalb habe er in voriger Zeit die Erlaubnis gehabt,
die Wirtschaft gegen Verzinsung zuzumachen. Wegen der verbesserten Badenweiler Bäder
sei es dermaßen schlecht gegangen. Er habe aufgeben wollen, aber der Landphysikus
Schwarz habe ihn mißraten. Durch bessere Einrichtung, durch Bauen, wofür er mehr als
1 OOOGulden verwendet habe, liege sein Bad gänzlich darnieder. Seine Haushaltung mit
Weib und Kindern und Gesind und einem an seinem Tisch lebenden Tochtermann habe
sich derartig vermehrt. Zusammen mit der sehr weitläufigen Familie und Freundschaft
willen brauche er jährlich wenigstens vier bis fünf Saum ä 150 1 Wein zu Hause, dagegen
einen Saum Wein in der Wirtschaft. - Das Gesuch wurde von Oberamtmann Wielandt
befürwortet. Eine Verordnung im Stadtarchiv vom September 1769 verfügt dann, sein
Schwiegersohn, der Badwirt Jeremias GmeÜn, darf nur zur Badzeit vom 23. April bis
zum 23. Oktober jeden Jahres unter dem Siegel wirten. In der übrigen Zeit kann er das
Schild einziehen. Er darf außer der genehmigten Zeit keinen Wein verzapfen bei exemplarischen
Strafen.

Die Tochter Heidenreichs hatte Jeremias Gmelin geheiratet, der sich anscheinend als
Wirt nicht so bewährte. Denn vom Juni 1781 findet sich im Stadtarchiv folgendes Papier:
Die Herrschaft Badenweiler gestattet Vogt Johann Jakob Heidenreich, seine seit 1774

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