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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 105
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0107
stillgestandene Wirtschaft »zum Hirsch« halbjährig gegen Bezahlung von 10 Gulden
Umgeld weiter zu betreiben. Für die Zeit der Schließung 1774 oder neuerdings zahlt er
einen Gulden für die Taverngerechtigkeit.

Johann Jakob Heidenreich war von 1752 bis zu seinem Tode 1782 Dorf vogt von Müllheim
. Er hatte sich mit Oberamtmann Saltzer sehr für die Markterhebung Müllheims
eingesetzt und ist ein weiteres Beispiel dafür, daß man rechtschaffene "Wirte trotz alter
Anordnungen als Vögte zuließ.

Jeremias Gmelin mußte dann doch den »Hirsch mit dem Bad« und dem Grundbesitz
1815 verganten lassen. Der Ochsenwirt Engelhard Friedrich Engler ersteigerte das Ganze
.

»Gasthaus zum Engel*

Dieses Wirtshaus stand nach dem Bericht der Vogtei Badenweiler 1694 in Niedermüllheim
»drunten und gegen die Landstraßen«. Sievert nennt für 1886 die Hausnummer 27.
Diese sind heute noch die gleichen. Reste des alten Wirtshauses könnten dort erhalten
geblieben sein. Es stand an der Hauptstraße. Der Bürger Hans Zöllin der Jung 1669 -
1733 gibt im Juli 1694 um ein Tavernrecht ein. Er heiratet im Oktober 1694 Maria Magdalena
Heidenreich, Tochter des Scharfrichters Georg Adolf Heidenreich von Rötteln,
die ihm zwei Söhne und vier Töchter gebar. Sie verstarb 1737.

Das Gesuch sollte die Existenz des jungen Paares mitbegründen. Zöllin schreibt: Meinem
Großvater wurde der Wirtskonsens erteilt. Es ist der Behausung halber eine feine
Gelegenheit zu Niedermüllheim. Meine Liebste ist eine gute Köchin. Er bittet um die
Genehmigung, weil ohnehin dort kein beständiger Wirt und niemandem dadurch Abbruch
geschieht. Er bietet 24 Taler für die Konzession.

Wenn der Großvater Simon schon eine solche hatte, so bleibt doch unklar, wo sein
Wirtshaus stand. Die Vogtei betont: Bisher ist eine gute Zeit her fast kein Wirtshaus in
Niedermüllheim gewesen. Wenn Hans Zöllin ein Schildwirt sein wolle, müsse er wegen
des Umgeldes auch besser dran. Das Haus sei nicht uneben gelegen, doch müsse er zur
Wirtschaft besser rüsten. Er habe ein ziemliches Angebot für das Recht getan, indem es
keine Hauptsache mit solcher Wirtschaft sei. Doch solle er noch sechs Taler drauflegen,
also dreißig Taler zahlen.

Am 4. Oktober 1694 wird »gedachtem Zölli« das Tavernrecht auf obgenannter Behausung
zu Niedermüllheim gnädigst bewilligt und demselben »Die Aushängung eines
Schildes für dreißig Taler erlaubt«.

Doch es ging nur kurze Zeit gut. - Schon am 7. Februar 1695 wandte sich Zöllin mit
einer Klage an den Markgrafen. Er habe Hoffnung gehabt, »sein Stücklein Brot zu machen
.« Da kam eine unvermutete Verhinderung durch den früheren Wirt von Niedermüllheim
, Antoni Willin. Der habe mit einem geringeren Umgeld angefangen, die meiste
Zehrung an sich zu ziehen.

Während Zöllin »die völlige große Überlust von den kaiserlichen und französischen
Parteien über den Holst? als kommt«. Er bittet, da zwei Wirte sich in einem so geringen
Ort nicht ernähren können, daß entweder Willin den Weinausschank gänzlich niederlegt
oder man Zöllin einen billigeren Jahresakkord gebe. Oder, wenn Willin die Wirtschaft
betreiben wolle, er zu einer Erkaufung des Tavernrechts angehalten werde. Wenn das
nicht sein könne, möge man ihm die Wirtschaft bis zu anderen Zeiten abnehmen.

Im Februar 1695 berichtete Badenweiler, die Gemeinde Müllheim habe gegen die Klage
Zöllins prätendiert. Sie sei berechtigt, einen dergleichen Nebenwirt wie Willin zu halten
. Dieser habe schon ein paar Jahre Weinhandel getrieben, da es niemand anderer tun

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