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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 106
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0108
wollte. Zwei Wirte gäben dem Markgrafen mehr als einer! Zöllin wird abgewiesen, ihm
jährlich 20 Gulden Umgeld abgefordert. - Doch sei das Tavernrecht kein Recht, es anderen
zu verbieten (jus prohibendi aliis)! -Es sei aber dem Amt gleich. - Auf die Rückfrage
des Markgrafen antwortete die Gemeinde im April 1695: Sämtliche Briefschaften Müllheims
seien im Dreißigjährigen Krieg verlorengegangen. Doch sei gewiß, daß die Gemeinde
Niedermüllheim, gleich wie es bei anderen größeren Marktflecken auch gebräuchlich
war, schon vor mehr als 50 Jahren jederzeit einen Nebenwirt gehabt habe,
niemals sei ein Schild dagewesen. Einer, wenn er sich nur aus der Wirtschaft ernähren
solle, er wahrlich mehr als schmal leben müßte. -

Es war ein Konkurrenzkampf entstanden, der dadurch ausgelöst wurde, weil das
Oberamt die Genehmigung des Schildes für Zöllin befürwortet hatte, ohne die Sachlage
völlig zu übersehen. Weinschenk Willin, der schon vorher dort wirtete, wurde von
Müllheim gedeckt. Dieses wies mit Recht daraufhin, daß schon vor dem Dreißigjährigen
Krieg immer nur ein Nebenwirt hier gewütet habe, da die wirtschaftliche Grundlage des
Ortes zu gering war. Doch die Verhältnisse scheinen sich dann etwas gebessert zu haben.
Wahrscheinlich mit Unterstützung der Gemeinde Müllheim gibt Antoni Willin, den
Vorwurf Zöllins entkräftigend, um das Tavernrecht ein. Am 17. Juni 1700 wirtet er auf
dem »Rößlin« für 30 Gulden Tax. Er war der Mann mit dem größeren Kontakt und
Rückhalt in Müllheim, gegen den der Engelwirt nicht aufkam.

Dieser resignierte dann mit etwa 55 Jahren nach einem fast 25jährigen Konkurrenzkampf
. Denn 1724 wird in einem anderen Zusammenhang erwähnt, vor einiger Zeit seien
zwei Wirte »zum Engel« und »zum Hirsch« abgestanden, weil sie nicht unter dem
Siegel wirten wollten. Daher konnte Sievert keine weiteren Spuren vom »Engel« finden,
das Schild war eingezogen.

Bei Durchsicht der Gerichtsprotokolle Heß sich noch einiges über Johannes Zöllin
bringen, was seine wirtschaftliche Lage etwas ergänzt.

Im Januar 1699 heißt es dort wegen der Wassermatten.. .gegen das Todtbergische Gut,
so der Engelwirt in Hand hat. 1710 kauft Johannes Zöllin der Engelwirt ein Juchert, 36
Ar Acker, 1713 ein halbes Zweitel, 13,5 Ar. Im gleichen Jahr wird eine Abgabe an Hans
Zöllin, des Engelwirts Trägerei, erwähnt. Er mußte als Zinser wohl eines geteilten Hofes
im Auftrag der Grundherrschaft fällige Abgaben einziehen. Im gleichen Jahr erwirbt er
ein halbes Zweitel Matten und ein Viertel, 9 Ar. Vom Bruder Jeremias kamen 1715 ein
weiteres Viertel Acker und ein halbes Juchert, 36 Ar, hinzu. Nach der Schildaufgabe
kaufte er noch ein Juchert Acker.

Mit etwa 126 Ar für etwa 230 Gulden hatte Zöllin seine Landwirtschaft etwas erweitern
können. Dabei ist der Umfang an Gepachtetem unbekannt, ebenso, was er von den
Eltern und seiner Frau hatte.

Im Kirchenberain von St. Martin zinst er 1720 im Bürglin für ein Zweitel Reben, 27
Ar, und für ein halbes Viertel.

Er muß doch weiter sein Auskommen gefunden haben.

»Gasthaus zum weißen Rößlin*

Diese Gaststätte besteht heute noch unter dem Namen »zum Rößle« in der Hauptstraße
22 in Niedermüllheim (Abb. 10).

Die Vorgeschichte beginnt mit dem Gasthaus »zum Engel« und ist dort zu finden.
Hier sei nur einiges zusammengefaßt.

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