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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 108
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0110
Niedermüllheim war im 17. Jahrhundert ein geringer Ort, für den in dieser Zeit wegen
der Kriegsereignisse nur zufällig »Nebenwirte«, wie Weinschenken, bekannt sind.
Schildwirte soll es dort nie gegeben haben.

Antoni Willin, der schon ein paar Jahre Weinhandel getrieben hatte, als es niemand
tun wollte, war im Ort gut bekannt und hatte Zulauf in seiner Schenke. Deswegen beschwerte
sich in seiner Nachbarschaft der eben zugelassene Schildwirt »zum Engel«,
Hans Zöllin der Jung, beim Markgrafen im Februar 1695, weil ihm Willin die meiste
Zehrung wegnehme. Er meinte, dieser müsse deshalb den Weinausschank gänzlich niederlegen
oder er, Zöllin, müsse einen billigeren Jahresakkord erhalten. Oder Willin
müsse auch die Taverngerechtigkeit erwerben.

Dies tut Willin im Sommer 1700 mit der Bitte, das Tavernrecht aufs Haus zu erkaufen,
und macht, da im abgelegenen Ort wenig Profit zu machen sei, ein Angebot von 24 Gulden
Tax. Er habe das Haus durch Erbauung einiger Gemächer zur Wirtschaft bequem
gemacht.

Die Genehmigung erfolgt dann, wohl mit Unterstützung der Gemeinde Müllheim,
die auf den Engelwirt nicht sonderlich gut zu sprechen war, am 8. Juli 1700 für 39 Gulden
. Sein Haus war vor 1695 Weinschenke. Aus Gerichtsprotokollen wissen wir noch:
1722 leiht Antoni Willin der Jung, Rößlinwirt, etwas über 30 Gulden aus, ebenso an einen
Bauern von Niedermüllheim 40 Gulden. Im März kauft der Metzger und Rößlinwirt
Antoni Willin das halbe Sigmundsche Lehen von den Pfunderschen Erben, bestehend
aus 21 Stück Acker, 2 Matten um 575 Gulden. Ein Viertel Acker, 9 Ar, erwirbt er im
Sommer 1725. Außerdem gehen im August 1726 weitere Grundstücke für 1 100 Gulden
in seinen Besitz über. Im April 1733 tauscht er ein Viertel Reben für 16 Gulden Aufgeld.
Die Belastungen des »Rößlins« durch Schätzungen, beeinflußt von Kriegsereignissen,
schwankten. Sie stiegen 1732/33 auf über 58 Gulden. Damit mußte jeder fertigwerden
oder zu neuen Schulden kommen. -

Da Anfang Juni 1744 von »Willin Rößlinwirts Erben« gesprochen wird, muß Antoni
Willin zuvor gestorben sein.

Nach den Umgeldverzeichnissen ist das »Rößlin« 1746 - 1749 mit 30 Gulden aufgeführt
. Es verpensioniert das Schild 1751 - 1755 und zahlt von 1756 bis 1763 noch 25 Gulden
.

Im August 1748 kauft der Sohn Johann Willin, der Rößlinwirt, ein Viertel Reben, 9
Ar, für 200 Gulden. Doch am 11. Juni 1759 war er bereits verstorben. Denn die Hinterlassenschaft
von Johann Willin, gewester Rößlinwirt, muß zu Zahlung der Schulden, anscheinend
von Vater und Sohn, angeordnet worden sein. Es waren 3 835 Gulden.

Die Witwe Rebekka, geborene Schärr, kauft 1759 für 2 005 Gulden ein Wirtshaus,
»zum Rößlin« genannt, mit Hof, Scheuer, Stallung, Trotten, Krautgarten, was aneinan-
derliegt. Zinst jährlich nach Lützel 3 Batzen. Woher sie das Geld hatte, bleibt unklar,
vielleicht von ihrem 2. Mann? - Außerdem wurden 9 Grundstücke versteigert, die 1 830
Gulden erbrachten und die Schulden abdeckten.

In der dritten Generation ist im Juli 1770 Johann Jakob Willin, Bürger und Rößlinwirt
, genannt. Er muß zu dieser Zeit nach einer Liste noch Leibeigener gewesen sein.

Erst bei der Verabredung 1777 verkaufte seine Mutter ihrem Sohn aus 1. Ehe und seiner
Frau Elisabeth Heidenreich, Tochter des verstorbenen Johann Georg Heidenreich,
die bei der Gant 1759 erkaufte Wohnung ihres 1. Mannes mit Zubehör für 2 000 Gulden.
Er konnte mit seiner Frau die Wirtschaft gleich übernehmen, die Mutter behielt sich auf
Lebzeiten den freien, unentgeltlichen Besitz im neuen Nebenhaus vor, auch für den
Stiefvater, ihren 2. Mann. Bei Ubergabe der Wirtschaft zahlte der Sohn 1 000 Gulden.
Neben seiner Unterschrift findet sich ein Siegel mit dem heiligen Georg. Es dürfte ein ge-

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