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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 111
(PDF, 34 MB)
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bauen zu können, da hier kein rechter Wirt umtreibe und er auch sein Handwerk treiben
könne, da kein Metzger in Untermüllheim sei. Dies wäre auch im Interesse des Markgrafen
.

Schon bald berichtet Vitztum Eckstett dem Serenissimus: Der Ort sei an der Landstraß
zu einer Wirtschaft aufzurichten wohl gelegen, zu einer Herberge am vorbeifließenden
Wasser bequem. Er solle wie Stabhalter Johann Willin in Seefelden ähnlich mit
100 Gulden Tax behandelt werden. Am 26. August 1699 erhält Nikolaus Frick das Tavernrecht
.

Badenweiler hatte 1696 betont: ohngeachtet der Flecken Müllheim einer der namhaftesten
Orte in markgräflichen Landen sei, hätten Fremde und Wegstundenleut wegen
Mangel an rechten Wirtschaften und Ab Wartung Schwierigkeiten.

So war diese erste Wirtschaft Müllheims an der Landstraße ein echter Bedarf für die
damalige Zeit, den Frick erkannt hatte. Die Angelegenheit wurde aber schwierig, als
Hans Pfunder in Auggen 1705 für sein neuerbautes Wirtshaus »zum Bären« für 200 Gulden
ein Privileg an der Landstraße von Hügelheim bis Schliengen erhielt. Dabei hatte
man anscheinend in der anderen Vogtei Lörrach übersehen, daß Frick die ältere Konzession
für ein Wirtshaus an der Landstraße in Müllheim hatte. Pfunder klagte und wollte
anscheinend Frick ganz zur Aufgabe bringen. Doch der Markgraf kam nach gründlichem
Studium am 18. Mai 1706 zu dem Entscheid: Zumal wir nicht geschehen lassen
können, daß ein Untertan mit des anderen Schaden eigennützigen Vorteil mache. Dem
Fricken die einmal gegebene Wirtschaftsgerechtigkeit nicht wieder genommen werden
könne, sollten sich beide in Güte miteinander vergleichen. Da Pfunder für sein Privileg
200 Gulden bezahlt habe, solle ihm Frick die Hälfte wiedererstatten. So wurde es durch-
geführt.-

Doch Nikolaus wurmte das sehr. Fast genau nach 14 Jahren, 1720, unternahm er mit
Advokatenhilfe in der Landschreiberei Badenweiler den Versuch, zu einer verordneten
Rückerstattung der 100 Gulden an Pfunder zu kommen. Er habe schon anno 1699 sein
Tavernrecht mit 72 Gulden erkauft, aber wegen anhaltender Kriegstroublen erst neun
oder acht Jahre hernach den Bau aufführen können, jedoch ein Jahr vor Pfunder, also
1704. Man solle diesen veranlassen, die 100 Gulden mit Zins, Schaden und Unkosten zurückzuzahlen
. Er würde, fügte er mit gewisser Berechnung hinzu, davon 25 Gulden dem
Fürstlichen Waisenhaus in Pfortzheim verehren. Doch dann schweigen diese Akten, so
daß man annehmen muß, es ist alles bei der alten Bestimmung geblieben. Wie lange Frick
noch wirtete, ist unklar.

Ihm folgt Johann Fischer der Alt von Zienken, sein Enkelkind und Sohn einer Tochter
. Wir begegnen ihm erstmals im Februar 1731 in den Gerichtsprotokollen. 1749 ist er
Waisenrichter, wohl bis 1765. Er hat gut und umsichtig gewirtschaftet, kauft und tauscht
immer wieder mit der Absicht, gleich oder später an seinen Besitz grenzende Grundstücke
zu erwerben. So hat er von 1731 bis 1765 immerhin 103,5 Ar für 1 200 Gulden gekauft
. Dabei muß auch noch etwas für den schönen Neubau von 1771 übrig geblieben
sein. Das Umgeld betrug 1746 - 1755 jährlich 45 Gulden, 1750 nur 43 Gulden und sank
1756- 1763 auf 36 Gulden.

1773 ist dann von Johann Fischer, dem jungen Bürger und Kreuzwirt gleichen Namens
, die Rede. Die Bezeichnungen Straßenwirt und Kreuzwirt halten sich im Wechsel
noch für Jahrzehnte. Auch er erwirbt wie der Vater von 1773 bis 1787 neuen Besitz dazu.
Es waren 126 Ar für 3 695 Gulden. Die Grundstückspreise waren inzwischen erheblich
gestiegen. 1783 zahlte das »Kreuz« 42 Gulden Umgeld. 1784 ist Fischer auch Waisenrichter
, sicher bis 1787. 1793 war er Alt-Waisenrichter. Er hatte Maria Kaiser geheiratet
und ist am 21. Mai 1798 verstorben.

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