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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 116
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schrieben hatte Jakob Heidenreich, der Bruder, als Dorfvogt. - Im März 1771 wird auch
dieses Gesuch abgelehnt. Noch im Oktober werden von Heidenreich die Dorfvögte von
Feldberg, Auggen, Seefelden, Buggingen, Laufen, Dattingen, Hügelheim mobilisiert,
eine neue Bittschrift zu unterschreiben. - Als Beweis für eine mögliche Sonnentrocknung
hatte er in seinem Posthaus die inwändige Ziegelwand mit ungebrannten Backsteinen
aufgeführt. Diese An habe er in jüngeren Jahren von Wien und Ungarn mitgebracht.
- Doch Karlsruhe bleibt auch 1776 bei seinem Entscheid von 1765. So mußte Heidenreich
, gemessen an seiner Zähigkeit und seinen Anstrengungen, auf ein recht einträgliches
Geschäft verzichten. Vielleicht wäre die Ziegelfabrikation für den Markt eine Entwicklungsmöglichkeit
gewesen, aber eben auf Kosten anderer, wie der Markgraf es sah.

Doch zunächst noch zur Umgeldübersicht der »Post« über einige Jahre: 1746 - 1755
waren es 45 Gulden, dann zahlte man 1756-1763 noch 40 Gulden. In diesem letzten Jahre
sträubten sich gegen das verordnete Wirten unter dem Siegel Jakob Heidenreich, der
Hirschwirt, und sein Bruder, der Posthalter Adolf Heidenreich.

Dieser erklärte: Er habe eine starke Haushaltung und Freundschaft und brauche wohl
mehr als zweimal so viel Wein als in der Wirtschaft. Wenn er den Akkord nicht behalten
dürfe, könne man seine Wirtsgerechtigkeit einziehen und verzinsen.

Er hätte nach der neuen Anordnung den größten Schaden, zumalen von der hiesigen
Bürgerschaft wenig Losung sei. Sein Vertrieb sei gering, lediglich von den von Zeit zu
Zeit ankommenden Passagieren, außerdem müßte er vielmals seinen Wein auswärts verschicken
. Die »Post« hatte schon 1746 Johann Peter Hebel wegen ihres guten Weins in
seinen bekannten Versen gerühmt.

1773 schließt ein Bruder des Posthalters Johann Heidenreich einen Ehevertrag mit
Anna Maria Willin. 1778 vermacht Johann Adolf Heidenreich seinen beiden Söhnen Besitz
: Johann Georg erhält den 2. Stock des Hauses, Hof, Scheuer, Stallung, Trotten, die
oberen Kraut- und Grasgärten im Wert von 2 600 Gulden. Sein Bruder Georg Friedrich,
der Posthalter, soll das Recht im Keller und auf der Trotten haben, um seinen Wein zeitlebens
zu speichern und zu keltern. Außerdem erhält er als Hochzeiter die Hälfte seines
ein Siebtel Klosterlehens von Lützel. Die Güterteilung soll allenfalls der Waisenrichter
vollziehen. Bleibt die Ehe mit Anna Maria Willin kinderlos, geht das Gut in die Heiden-
reichische Verwandtschaft.

Seit 1767 läßt sich der Sohn Georg Friedrich Heidenreich, wie sein Vater kaiserlicher
Posthalter, in den Gerichtsprotokollen nachweisen. Er kauft 1767 und 1781 als solcher
Äcker und Reben. Der Vater Adolf müßte 1787 verstorben sein, denn Georg Friedrich
kauft im November 1787 von seinen Miterben, Dekan Metzger in Auggen, Nikolaus
Blankenborn, Sohn des Stabhalters, Chirurg Johann Stupser, Johann Willin und von seinem
Onkel Johann Heidenreich dahier, das von ihrem Vater, dem alten Posthalter, gemeinschaftlich
geerbte Ziegelhüttenrecht vom Februar 1765 für 140 Gulden ohne weitere
Ansprüche.

Im Januar 1788 klagt der Posthalter als Schaffner von Lützel, daß seit einigen Jahren
die Bodenzinse nicht mehr bezahlt werden. Das Oberamt befiehlt sofort: Die angeführten
Personen sollen bei 30 Kreuzer Straf nächsten Vormittag auf der »Gemeindestube«
erscheinen. Wer nicht innerhalb 14 Tage zahlt, wird ins Gefängnis geworfen.

Ein weiterer wichtiger Schritt war ihm dann am 25. August 1789 als Schaffner der Erwerb
des Lützelschen Erblehens für 36 000 Livres oder 3 272 Gulden mit allen Gefällen
in Müllheim, Rheintal, Feldberg, Zienken, Grißheim, Bellingen, Hügelheim, Ober-
und Niederweiler, Zunzingen und anderen Orten. Er bezahlte sie sofort bar, indem er
nach Basel zum Schaffner von Lützel ritt. Im August 1791 kommt es zu einem Vergleich
im Streit des Posthalters mit dem Stubenwirt Willin wegen des 7. Teils des Lützelschen

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