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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 118
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0120
Von der Straußwirtscbaft zur Bierbrauerei

Diese Wirtschaft stand am Marktplatz. Sie ist schnell wieder verschwunden.

Hans Bernhard Storr gab im November 1724 um die Konzession ein. Er weist darauf
hin, zwei Wirte »zum Hirsch« und »zum Engel« hätten die Wirtschaft niedergelegt, da
sie nicht unterm Siegel wirten wollten. Das Oberamt unterstützte sein Gesuch, Storr sei
ein munterer junger Mann. Er habe auf 6jähriger Wanderschaft an guten Orten das Bäk-
kerhandwerk wohl gelernt, sich das Wohlhausen angelegen sein lassen, um einen haushältigen
Bürger abzugeben. Auch das Interesse des Markgrafen würde gefördert. Weil
Storr ein kleines Haus habe, könne er nicht viele Gäste setzen, daher ein Taxenvorschlag
von 6 Gulden. Am 26 Mai 1725 wird sein Gesuch bewilligt.

Doch am 18. Juni bittet die Gemeinde Müllheim in einem Schreiben an den Serenissimus
um die Aufhebung der Konzession des Straußwirts Storr. 1. Seien schon fünf wirkliche
Schildwirte und die »Gemeindestub« vorhanden, 2. Sei sie vor einiger Zeit angehalten
worden, die »Gemeindestub« mit einem Wirt zu besetzen. In der »Stube« war verschiedenes
zu reparieren und zu erweitern und mit dem Wirt ein dreijähriger Kontrakt
zu schließen. So daß er den Einbau zur Hälfte übernahm. Den Rest bezahle die Gemeinde
vom Fachgeld. Storr sei Bäcker, wohne am Marktplatz, so daß den Schildwirten wohl
ein Ziemliches abgeht. Insbesondere würde der Vertrieb des Stuben wirts so gemindert,
daß er nicht seinen Akkord einhalten könne, sondern wegen des Einbaus in Schaden gesetzt
werde.

Daraufhin wird im Juni 1725 verfügt: Storrs Strauß Wirtschaft soll auf 11/4 Jahr konzessioniert
sein, der Wein kann weiterverkauft werden. 1728 ergeht ein Erlaß an Storr, er
solle bei Straf von 4 Gulden den Weinhandel aufheben.

Doch der gelernte Bäcker ist wendig und bittet im Januar 1737, eine Bierbrauerei errichten
zu dürfen, da keine im Umkreis von 6 Stunden sei und die Behausung sich eigne.
Er besitze dazu einen Kessel und wisse schon jemand, der in der Brauerei erfahren sei. Er
erhält auch im Januar 1737 die Genehmigung, 1 1/2 Saum, ca. 225 1, Bier zu brauen. Weiteres
ist nicht bekannt.

Der nächste, der die Brauerei als Gassenwirtschaft ohne Beherbergung, Wein- und
warme Speisenausgabe, den Ausschank gegen Umgeld führen will, ist der Küfermeister
Konrad Heinrich Bayer aus Darmstadt, ein gelernter Bierbrauer mit einem Haus, das
vom Marktplatz und der Straße abgesondert liegt. Er will im Hof einen halben Saum
Bier, ca. 75 1, auf einmal brauen. Der Vertrieb wäre an einem Weinort sehr klein. Keiner
der hiesigen Wirte würde eine Einwendung machen. - Doch die kam sogleich. Es sei für
sie ein Abbruch. - Das Oberamt weist aber daraufhin, Bayer geschehe dadurch Erleichterung
in seinem Hauswesen, wenn er gegen Umgeld sein selbstverfertigtes Bier ausschenken
dürfe. Man hätte das 1737 dem Bernhard Storr gegen 30 Kreuzer Umgeld je
Saum, 150 1, erlaubt. Von Georgi 1770 möge man es ihm gönnen. Den Wirten geschehe
wenig Abbruch. Das herrschaftliche Interesse werde gefördert. Im August 1769 kommt
der Bescheid: Bayer könne gegen 40 Kreuzer Umgeld je Saum Bier brauen. Es hat keinen
Anstand. Diese Brauerei bestand noch zu Sieverts Zeit 1886 unter Gustav Engler am unteren
Ende von Obermüllheim. Das Bierbrauen kam im 19. Jahrhundert mehr auf.

Judenwirtschaft

Sievert spricht davon, daß Müllheim wohl schon um 1754, dem Bau der Synagoge, eine
Judenwirtschaft besaß. Als deren Inhaber nennt er den Vorsänger Schmail Samuel bis
1783, dannHirschel Bicken und von 1798 Moses Hajum. Um 1800 waren 20 jüdische

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