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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 134
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0136
Solche Hütten wurden oft an Quellen, Bächen. Flüssen oder Seen erbaut, weil man
dasTrinken von Wasser und das Baden als heilsam ansah. Vor allem konnten an solchen
Stellen auch die Kleider gewaschen werden, ohne daß das Wasser der gesunden Leute
verunreinigt wurde.

Wie wir gesehen haben, lagen auch die beiden Siechenhäuser von Grenzach und
Wyhlen in der Nähe des Rheins, und inWyhlen wird dazu noch eine Quelle beim "Malatzhaus
" erwähnt.

In der östlichen Schweiz standen 11 Siechenhäuser in der Nähe von Richtplätzen,
was für das Grenzacher Siechenhaus am Horn ebenfalls zutrifft, denn dort wird schon
1358 ein Galgen erwähnt. Die Lage an solchen Stätten rührt wohl daher, daß die Aussätzigen
zuerst von Kirche und Staat als tot betrachtet wurden und in völliger Rechtlosigkeit
lebten 14).

Der mit der Ausstoßung zum "Sondersiechen" gewordene Kranke konnte deshalb auch
keine Rechtshandlung mehr vollziehen, weshalb z.B. Ritter Hermann von Wartenberg
"an mins eigenen knechtes stat, der leider siech ist worden", Ackerland an die Feldsiechen
schenkte 1=1Diese Rechtlosigkeit wurde allerdings in Basel im Jahre 1400 aufgehoben
.

Trotz dieser Entrechtung kümmerte man sich aber doch auch bald um die Kranken,
wie die obenerw ähnten Beschlüsse der Synoden von Orleans (549) und Lyon (583) zeigen
. Es ist historisch überliefert, daß auch schon im 8. Jahrhundert der heilige Abt Oth-
mar von St. Gallen ein Siechenhaus erbauen ließ, und im 3. Laterankonzil von 1179
wurden den Aussätzigen eigene Kirchen. Gottesäcker und Geistliche zugewiesen. In
der Zeit der Kreuzzüge entstehen dann sogar Orden, die sich ihrer annehmen, wie der
nach Lazarus benannte Lazariterorden. von dem auch die Bezeichnung "Lazarett" herrührt
, und der Franziskanerorden.

Bald kümmerten sich auch die städtischen Behörden um die Aussätzigen, und die
Angehörigen waren ebenfalls verpflichtet, ihre kranken Familienmitglieder mit dem
Nötigsten zu versorgen. Wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr lebten diese bejammernswerten
Menschen aber dennoch fast ganz isoliert und abgesondert.

Die Aussatzschau

Da die Ausstoßung mit außerordentlichen menschlichen und rechtlichen Konsequenzen
verbunden war, mußte ihr natürlich eine sehr sorgfältige Untersuchung vorausgehen
. Die Überprüfung der Aussatzverdächtigen lag ursprünglich allein in den Händen
der Geistlichen, doch später ging die Überwachung des Aussatzwesens an die städtischen
Behörden über. In Basel findet sich der erste Hinweis einer amtlichen, durch den
Rat verordneten Untersuchung schon im Jahre 1396 16). Ursprünglich waren ein Arzt
und zwei Scherer dazu bestimmt, die Verdächtigen zu untersuchen; im ausgehenden
Mittelalter taten dies dann zwei Ärzte und ein Scherer.

Nach Feststellung der Krankheit war der Aussätzige verpflichtet, in ein Siechenhaus
einzutreten, wo er auf dessen Ordnung den sogenannten "Siecheneid" schwören
mußte. Wenn nun etwa ein Insasse des Siechenhauses zu St. Jakob den wohl wichtigsten
Punkt dieser Ordnung brach und sich ohne Erlaubnis in das Stadtfriedensgebiet
begab, dann wurde er für ewig verbannt.

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