Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 144
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0146
devogt Meinrad Montfort oder der Geschworene Johann Durst ohne Wissen des Amtmanns
Gelder einzogen und an den Freiherrn von Schönau weiterleiteten.

Letzterer gab sein Geld mit vollen Händen aus, so daß auch er immer wieder in finanzielle
Not geriet. Am l.April 1758 verstarb die Baronin von Schönau, geb. Maria Anna
Franziska von Pfirth. Ihr ererbtes Vermögen war durch die Machenschaften des Barons
dahin. Er verheiratete sich gegen den Willen seiner Kinder, deren Erbe er sogar verpfändete
, in zweiter Ehe mit der Gräfin von Walcourt und Rochefort. Ein Einbruch in
sein Freiburger Wohnhaus erleichterte ihn um weitere 4000 Gulden an Wäsche,
Schmuck und sonstigen Wertsachen.

In Zell gab es aufgrund der geschwächten Position des Amtmannes weitere Wirrungen
. Der Zeller Jagdpächter Sebastian Asal hatte verschiedentliche Forst- und Waldfrevel
beim Amtmann angezeigt. Solche Frevel konnten dem Amtmann nur recht sein,
weil die Strafgelder ihm zufielen. Die bestraften Wald- und Forstfrevler beschwerten
sich jedoch beim Vogt Meinrad Montfort, der Weber nicht leiden konnte. Montfort
drang auf die Absetzung des Jagdpächters Asal. Weber lehnte dies ab, worauf Montfort
namens der ganzen Gemeinde insgeheim und mit Unterstützung des Barons die Jagd
um einen geringen Preis selbst pachtete. Der Jagdpächter Asal schalt daraufhin den
Vogt Montfort einen Schelm. Montfort erhob Klage gegen Asal und verlangte seine
Ausweisung. Weber ging darauf nicht ein, und so war der Streit perfekt. Er endete damit
, daß ein neutraler Agent zu Gericht saß und urteilte, Asal solle dem Vogt öffentlich
Widerruf leisten und bis dahin in das Häusle gesperrt werden. Asal, dessen Zeugen
nicht gehört wurden, sperrte sich gegen diesen Widerruf, und es erhob sich in Zell ein
Aufstand gegen die Obrigkeit, nachdem der aufsässige Asal ins Häusle (das Ortsgefängnis
) geführt worden war.

So war inzwischen aus dem persönlichen Händel zwischen Montfort und Asal eine
Angelegenheit der Herrschaft geworden, aus einem Prozeß wurden zwei, die dem
Baron unangenehm waren. Anlaß genug für den Freiherrn, den Amtmann Weber büßen
zu lassen, der ihm als Mitwisser peinlicher Dinge und bestehender Intrigen seit längerem
mißliebig war.

Er enthob kurzerhand Weber mit einem Schreiben vom 30. Juli 1763 seines Amtes mit
der Begründung, er habe seine Herrschaft hintergangen und betrogen und treulos und
pflichtvergessen gehandelt. Innerhalb 6Wochen hätte er Zell und die Herrschaft zu verlassen
, widrigenfalls er Gefahr laufe, daß seine saubere Aufführung der ganzen Welt offenbar
würde. Weber, so der Freiherr, würde daher guttun, die Sache in der Stille bewenden
zulassen und gegebenenorts zu sagen, daß er sein Amt freiwillig niedergelegt
habe; in diesem Falle würde er, der Baron, keine Mühe sparen, ihm zu einer neuen Stellung
zu verhelfen. Die damit bekundete scheinbare Gnade verhüllte nur schlecht das
böse Gewissen und die schlimmen Absichten des Barons und seiner Anhänger.

All diese Vorfälle bewirkten einen gemeindlichen Unfrieden, für den Weber verantwortlich
gemacht wurde, obwohl der Vogt Meinrad Montfort Drahtzieher der ganzen
Ungelegenheiten war. Vogt und Herrschaft taten sich zusammen, um den mißliebigen
Amtmann endgültig loszuwerden. Es wurden zweifelhafte Zeugen nach Freiburg geladen
, um wider ihn auszusagen. Von dem als Nachfolger vorgesehenen späteren Amtmann
Brenzinger wurden die Bauern unter dem Versprechen des Nachlasses der fälligen
Strafgelder aufgefordert, sich gegen Weber aufzulehnen. Die Bauern gaben nach,
vor allem, um es sich mit dem künftigen Amtmann nicht zu verderben. Die Entlassung
aus dem Amt traf Weber vor allem deshalb schwer, weil seine Frau einer Niederkunft
entgegensah. Er versuchte deshalb, sich mit seinem Herrn außergerichtlich zu einigen.
Im Kreuzgang des Franziskaner-Klosters in Freiburg fand ein Gespräch unter vier Au-

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