Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 146
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0148
Ähnlich verhält es sich mit dem Geburtsort des Vaters Carl Maria von Webers. Hierzu
schreibt Hefele:

"Wie verhält es sich nun mit dem Geburtsort des Franz Anton Weber, des Vaters Carl
Maria von Webers? Die Annahme, daß er in Freiburg geboren sei, fußt lediglich auf einer
Matrikel der Universität Freiburg. Nun wissen wir aber, daß sein Vater Fridolin Weber
der I. seit 1721 Amtmann in Zell war, sich 1725 dorthin verheiratet und bis 1738 dort
gewohnt hat. Wie wir ferner aus einem Schreiben Fridolins an die Priminstanz vom
17. Mai 1738 wissen, hatte er damals vier Kinder. Kein Zweifel, daß diese Kinder in Zell
geboren wurden, darunter die Söhne Fridolin und Franz Anton. Die beiden anderen
müssen jung gestorben sein, da sie uns später nicht mehr begegnen.

Wenden wir uns nun wieder den Zeller Ungelegenheiten zu: Im Dezember wurde der
Baron sehr massiv und forderte Weber letztmalig auf, binnen 14 Tagen die Stadt zu verlassen
. Gegenteiligenfalls müßten Mittel ergriffen werden, die ihm mehr zur Schande
als zur Ehre gereichten. Weber sah Gewalttätigkeiten voraus, nachdem verlautete, es
seien bereits Leute bestellt, um seine Möbel auf die Gasse zu werfen. Wiederum
wandte sich Weber an die Priminstanz, die den Baron verwarnte, eigenmächtig Gewalt
anzuwenden. Es wurde nun massiv und unmöglich gestritten. Weber verweigerte die
Herausgabe der Amtsakten. Die Herrschaft andererseits verweigerte die Gefälle, Zinsen
und Nutzen, so daß der Amtmann gezwungen war, die Dielen und alle hölzernen
Gegenstände in seiner Wohnung zu verheizen. Kein Mensch in der Herrschaft verkaufte
ihm ein Scheit Holz.

Am 12. Dezember 1763 verließ Fridolin Weber schließlich mit Weib und Kind sowie
einigen Habseligkeiten die Herrschaft Zell und begab sich nach Rheinfelden. Danach
ließ der Baron das Amtshaus aufbrechen und nahm darin Herberge. Die Möbel wurden
inventarisiert und in einem Raum zusammengestellt. Als Weber Ende Dezember nach
Zell zurückkehrte, fand er all seine Unterlagen aufgebrochen und mit neuen Schlössern
versehen vor. Im Amtshaus war der Zeller Jäger einquartiert. Obwohl das Amtshaus
aufgrund der bestehenden Schulden des Barons an den Amtmann verpfändet war,
nahm er Abstand, seinen Besitz wahrzunehmen. Er klagte bei der Priminstanz. Der
Prozeß zog sich hin. Die Gelder für die rechtmäßig an Weber verpfändeten Lehensgefälle
gingen nicht ein. Die Familie geriet dadurch in eine bittere Notsituation.

Es begann nun eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung, die hin und her
wogte. Der Baron ging aufVerzögerung aus, weil er wußte, daß, je länger es dauere, desto
weicher Weber werde. Es gab Verhandlungen, bei denen der Baron gar nicht erschien
und deshalb mit Kosten belastet wurde. Es rächte sich für Weber, daß er seinerzeit
auf die wachsweichen Anweisungen des Barons wegen desVerblümelns von Schuldzahlungen
eingegangen war. Es wurden eindeutige Fehler und Mängel in der Buchhaltung
nachgewiesen, die Weber zur Last gelegt wurden, obwohl der Initiator dieser Verfehlungen
der Freiherr von Schönau selber war. Es wurde vor Gericht gegenseitig in
übelstem Umfange schmutzige Wäsche gewaschen. Die Verhandlungen zogen sich bis
zum Juni 1764 hin und endeten mit einem seltsamen Vergleich.

Fridolin Weber und Franz Ignaz Ludwig von Schönau verzichteten beide auf die Fortführung
des Prozesses auch bezüglich der gefallenen gegenseitigen Beleidigungen. Die
Entlassung wurde zurückgenommen. Für das tätliche Vorgehen erfolgten Entschuldigungen
, der Baron hatte innerhalb von 14Tagen 500 Gulden zu bezahlen. Weber verzichtete
freiwillig auf das Amt und bezeichnete das jetzige Abkommen als beiderseitige
freundschaftliche Aufkündigung. Die ihm noch zustehenden Taxen, Reisekosten und
Vorschüsse von 840 Gulden und 49 1/6 Kreuzern waren ebenfalls binnen 14Tagen zu begleichen
. Der Baron war sogar bereit, Weber ein vorzügliches Zeugnis für seine treue

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