Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 113
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0115
che Eintheilung besteht in sogenannten Zungen oder Nationen (Provence / Auvergne /
Frankreich / Itaüen / Aragonien / Castilien / Deutschland / England)... Jede Zunge hat
ihre besondere Prioraten, und jedes Priorat seine Balleyen und Commenden. - Man
rechnet überhaupt dermal noch 21 Priorate. und bey 685 Commenden. Mehr dann
noch so viele sind theils durch die Religions-Aenderungen, theils durch Gewalt dem
Orden entzogen und vorenthalten worden. (Es verhält sich bekanntlich so, daß die sich
später als Malteser bezeichnenden Johanniter die katholisch gebliebenen Nachfolger
des ursprünglichen Johanniterordens sind; allerdings blieben auch die protestantisch
gewordenen Johanniter vor allem in Brandenburg, in einigem Kontakt mit Malta und
den Malteser-Johannitern.) - Die Glieder des Ordens sind meistentheils Ritter, dann
Servienti d'arme Waffendiener, und Frä Capellani Ordensgeistliche. - Die ersten werden
aus dem hohen Adel genommen... Beyde letztere Grade aber sind mit Personen
von geringerm Adel, oder wenigstens von gutem Herkommen aus dem Mittelstande besetzt
. .. Bey der deutschen Nation findet man seit mehr dann hundert Jahren keine Ser-
vienten mehr. - Der Großmeister wird mit besondern Ceremonien gewählt; und ist das
Haupt des ganzen Ordens... Er hat seine eigene Garde, seine Pagerie. seine Falknerey,
seine verschiedenen Hofämter, und wird von dem reinsten Adel aus ganz Europa in großer
Anzahl bedient. Erführt den Titel Durchlaucht oder Eminenz. ... Die Münz in Mal-
tha wird mit dem Gepräge des Ordens und des großmeisterlichen Familie-Wappens geschlagen
... Er kann alle fünf Jahre in jedem Priorate eine erledigte Commende vergeben
. - Der jetzige Großmeister ist aus dem Hause Rohan... Die gesetzgebende Gewalt
beruht allein auf dem General-Capitel. Dasselbe ist eine Versammlung von Repräsentanten
sämmtlicher Nationen, aus denen der Orden besteht... Das letzte General- Ca-
pitel ist in dem Jahre 1776 gehalten...". Es folgt eine Aufzählung der derzeit zum Ordensrat
gehörigen Großmeister (darunter das Haupt deutscher Zunge). Eine eigene
Gerichtsstelle ("Sguardio") "ist, außer in Criminalfällen, wenig in Uebung". - "Die Finanz
- Geschäfte des Ordens werden von der Ordenscammer Commun Tesoro verwaltet
."

Hier schließt eine Aufzählung der Priorate und Balleyen deutscher Zunge an. "Der
Großprior von Deutschland oder Johannitermeister wird eigentlich nicht gewählt, sondern
der älteste Ritter des deutschen Großpriorats, wenn er die Pflichten, die er dem
Orden schuldig ist, alle erfüllt hat, erlangt diese Würde durch Vorrückung und Anziani-
tät. - Seine Residenz hat er zu Heitersheim in Breisgau, wo sich auch die Johannitermei-
sterliche Regierung und das Großpriorats-Archiv befindet. Erstere besorgt die ihr obliegenden
fürstlichen Regierungs- und Ordensgeschäften, auch gehen an dieselbe die
Recurse und Appellationen zweyter Instanz von den Ordens- Unterthanen der unmittelbaren
Reichs-Commenden. - Der Fürst Johannitermeister ist von dem Kaiser in Ansehung
der sämmtlichen Commenden und Ordenshäuser in Deutschland mit allen Regalien
belehnt. Die letzte kaiserliche Belehnung geschah am 14. März 1780."

Ein weiteres Unterkapitel beschäftigt sich mit der "Aufnahme in die deutsche
Zunge": nur Angehörige "deutschen Geblüths" können um Aufnahme ersuchen. Eine
weitere Bedingung ist adlige Herkunft und Volljährigkeit. Minderjährige können als
"großmeisterliche Pagen", auch als "Minor Etä" zugelassen werden. Als großjährig gelten
Fünfzehnjährige jedoch bereits. Persönliche Vorstellung ist geboten, Adelsproben
müssen eingereicht werden. Eine Eintritts- bzw. Aufnahmegebühr von 75 spanischen
Doppien (= rund 700 Gulden) muß im voraus bezahlt werden. Wer als Minderjähriger
einzutreten beabsichtigt, muß zuvor beim Großmeister in Malta eine "Dispensations-
Bulle" erwirken, was eine zusätzliche Gebühr von 360 spanischen Doppien erfordert.
"Vor Aufschwörung der Proben darf kein aufgenommener Cavalier das goldene - und

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