http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-02/0122
Vereinbarung.
zwischen den Vertretern aller Industriellen und sonstigen Betrieben von Zell, Alzenbach
, Marnbach und Rohmatt und den Vertretern der Arbeitnehmer.
1. Forderung der 50 Frs. wirtschaftlichen Beihilfe wird grundsätzlich genehmigt.
2. Zehn Frs. werden sofort bezahlt und zwar an alle Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechtes
und des Alters.
3. Die restlichen 40 Frs. werden unter Sicherung derWertbeständigkeitsgrundlage suc-
cesive nach Massgabe der aufzutreibenden Gelder bezahlt und zwar können diese je
nach Wunsch der Arbeiterschaft jeden Betriebes a) in Bar b) in Ware u. c) in Lebensmittelzugestellt
werden.
4. Die heutigen versäumten Arbeitsstunden werden bezahlt.
5. Wertbeständigkeitsregelung des Lohnes erfolgt durch die zuständigen Berufsorganisationen
. Termin des Inkrafttretens dieses Lohnes gem. der in der fraglichen Sitzung
getroffenen Regelung unter Anlehnung an die Richtlinien der Spitzenorganisationen
.
Die Arbeitgeber:
gez. Fessmann Th.
Cöln Rottweil G.m.b.H.
Krückeis J. Masch. Fabr.
BernauerR. Gieserei
Sauer Franz: E. Sprich
Spinnerei & Webereien
Zell-Schönau
M. Mez E. Gross
Elektrizitätswerk: E. Pastor
Zimmerlin Forkart: Gutzwiller
Lederfabrik: O. Sütterle
Sprintz & Cie Carl Sprintz
SpinnereiAtzenbach: Schiess
Wittig Karl Masch. Fabr.
ZellifW., den 17. September 1923
Die Arbeitnehmer:
Verband der Fabrikarbeiter
Deutschlands Bezirk Oberrhein:
gez. Strasser.
Christi. Textilarbeiterverband
Bezirk Baden:
Ph. Sütterle
Die Forderungen dieser Vereinbarung entsprachen ziemlich genau denen der Lörracher
Streikenden.
Wegen der Besetzung Lörrachs durch 300 Schutzpolizisten bestand eine große Aufregung
, weil die Meinung verbreitet wurde, dieser Polizeischutz ermögliche den Fabrikanten
, ihre Vermögenswerte ins Ausland zu verbringen. Der seinerzeitige Bürgermeister
Walz wurde im Zuge des ersten Streiktages gezwungen, ein Resolutionstelegramm
mit der Forderung an das Badische Innenministerium zu senden, die Schutzpolizeitruppe
in Lörrach unverzüglich abzuziehen. Der Bürgermeister erhielt dafür einen gehörigen
Rüffel vom seinerzeitigen Innenminister Remmele. Walz verteidigte sich jedoch
dahingehend, daß die Absendung dieses Protesttelegrammes nicht mehr sein
freierWille gewesen sei.
120
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-02/0122