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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 2.1988
Seite: 169
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-02/0171
Akten. Wir wissen nur aus den acht Tauf eintragen des Ehepaares Reichenbach im Kirchenbuch
Lörrach, daß der älteste Bruder Reichenbach. Christian Ernst. 1680 kurfürstlich
pfälzischer Vice-Landkanzler gewesen ist. im Jahr 1687 aber als Reichshofrat
erscheint. Er hat offenbar die Nobilitierung betrieben und zwar - wie unser Reichenbach
betont - aufgrund eines älteren, einmal verlorenen Adelstitels. Den Grund für die
Behandlung der Angelegenheit durch den Markgrafen kennen wir nicht. Wahrscheinlich
fühlte er sich hintergangen, weil Reichenbach dazu schwieg.

Einen kleinen Hinweis geben die Kirchenbuch-Einträge. Es gibt keine titelsüchtigeren
Einträge, als die zu Reichenbach. Man hat den Eindruck die ersten seien von der
"Exzellenz" selbst diktiert worden. Die späteren sind sehr viel karger und trockener,
kürzer. Mehr Schein als Sein?

21) Die Nachfolge trat der Amtmann in der Grafschaft Eberstein. Dr. Johann Ludwig
Mentzer. an. Am 5. Juli 1690 teilte er der Gernsbach mit. daß er "gantz unvermutet
vor dem Geh. Rat zu Pforzheim erfahren habe, daß er zum Landschreiber in Rötteln
bestellt" sei. Am gleichenTag erging der Befehl an den Hofrat Artopoeus in Basel, den
Dr. Mentzer in seiner Qualität als Rat und Landschreiber denVögten dem Herkommen
gemäß vorzustellen. Das geschah, wie Jeremias Gmelin berichtet, am 3. Juli 1690. Ob
er sich da geirrt hat? Sein Bestallungsbrief ist erst vom 24. Juli datiert, wo es heißt:...
seinem Amt "seinem besten Verstand nach fleisig und getrewlich vorstehen, alle und
jede geist- und weltliche Persohnen. Edel und unedel, reich und arm. Mann undWeib.
klein und gros. So in berührter unserer Herrschaft wohn- und seßhaft oder darein gehörig
seindt. in allen billichen Sachen trewlich verantworten, verthädigen und versprechen
, bey ihren herkommenen Recht und Gerechtigkeiten schützen, schirmen und
handhaben, auch daß sie von niemanden beleidiget oder beschwehret werden keines-
weg gestatten oder zulassen." usw.1=1 >

1692 erfahren wir. was seine Fluchtwohnung in Basel an jährlicher Miete gekostet
hat: 135 Pfd. Um auch Gäste empfangen zu können, mußte sie natürlich in einem Quartier
vom "Daig" liegen und einigermaßen repräsentativ sein. Unterm 23.10.1696 wurde
Mentzer zum Hofrat bei der markgräflichen Regierung in Basel ernannt. Am 11.10.1700
folgte die zum wirklichen Hofrat. der am 28.11.1700 die Berufung durch Friedrich Magnus
zum Hofrat in Karlsruhe folgte. Carl Wilhelm, sein Nachfolger, von dem wir wissen,
daß er den ganzen Hofstaat unbarmherzig verkleinert hat. hat diese Berufung 1712 ausdrücklich
bestätigt. Daß Mentzer allgemein geschätzt wurde, geht auch daraus hervor,
daß er ausdrücklich freie Praxis genoß in Dingen, die nicht vor die fürstliche Canzlei gehörten
.

Von seiner juristischen Ausbildung wissen wir erst, daß er sich im SS 1668 an der Universität
Gießen immatrikulierte. Seine Frau war. wie aus Kirchenbucheinträgen hervorgeht
, Catharina Margaretha Martinengo. Drei Kirchenbucheinträge in Lörrach und
Basel sind bekannt aus den Jahren 1694 und 1698. (GLA120/254 und 290).

22) Auf ihn folgt Philipp Jacob Rehm als Landschreiber. Mit dem Studium scheint er
1684 an der Universität Straßburg begonnen zu haben, wo er als Argentinensis. als
Straßburger Kind, bezeichnet ist. Etwa 20 Jahre früher freilich sind zwei Rehm auf der
Universität Basel. 1661 ein Dr. iur. aus Lindau und 1664 ein Mediziner aus Ansbach, der
dort auch Arzt wird. Die Familie des Landschreibers könnte also auch aus einer dieser
beiden Städte stammen und nur der Vater des Philipp Jacob in Straßburg tätig geworden
sein. Über seine weiteren Studien ist bisher nur bekannt, daß er 1692 wiederum in
Straßburg als cand. iur. eingetragen und dann Licentiat der Rechte geworden ist. Als
Stadtsyndicus von Wimpfen bewirbt er sich zur Landschreiberei der Herrschaft Rötteln
. Seine Bestallung erfolgt auf den 1. Advent 1700. Auch er ist gezwungen, sein Amt

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