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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 2.1988
Seite: 170
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-02/0172
teilweise aus Basel, teilweise aus Lörrach zu versehen. Auf seine Klage wegen des teuren
Pflasters in Basel (13.4.1706) bewilligt ihm der Markgraf kriegshalber den Basler
Hauszins, mit der Mahnung, sobald möglich den Wohnsitz wieder in Lörrach zu nehmen
. Im Oktober 1709 wird ihm vom Markgrafen "eine Strafe andictirt", es ist unbekannt
warum und welche, worauf Rehm am 21. Nov. 1709 sein Entlassungsgesuch
schreibt. (GLA120/291).

Am 28.12.1730 bewirbt sich übrigens sein gleichnamiger Sohn, unter Berufung auf
seinen Vater, wiederum für die Röttier Landvogtei. Er war Licentiat der Rechte, ein
Jahr am kaiserlichen Kammergericht in Wetzlar, dann Sekretär des kaiserlichen Reichshofrats
in Wien Dr. Binder. Seine Bewerbung kommt wieder von Wimpfen, wo er wie
derVater Syndicus war. Sie war aber erfolglos. Der strenge CarlWilhelm wird sich wohl
der Strafe erinnert haben, die er im ersten Regierungsjahr dem Vater "andiktiert"
hatte.

23) Der Nachfolger. Ernst Friedrich Boch. scheint kruzfristig aus dem Carlsburger
Hofratskollegium zum Röttier Landschreiber-Dienst beordert worden zu sein. Er hat
1675 in Straßburg studiert, wo er als Durlacensis bezeichnet ist. 1681 ist er - wieder in
Straßburg - cand. iur. Der Markgraf bewilligt ihm für seine Basler Wohnung (wahrscheinlich
auch mit Schreibstube) "auf Absicht (d.h. im Hinblick) der Ihme zufallenden
Taxen an

Geldt sechzig ein Gulden rhein. Währung, für Wohnung in Basel 40 Fl.

Kernen 20 Malter Futter vor 2 Pferd:

Wein 16 Saum Haber 35 Malter

Holz 30Clafter Heu 6Wägen ä 12 Ctn.

Eckerit 6 Schweine Stroh 200 Bund

Am 24. Oktober 1710 richtet Boch ein Schreiben an den Markgrafen, die Folge
scheint seine Rückberufung in das Hofratscollegium nach Carlsburg gewesen zu sein,
die am 13.1.1711, aber mit Wirkung von Georgii (23. April) 1711 ausgesprochen wurde.

24) Am gleichen Tag wie die Rückberufung Bochs und auf den gleichen Termin des
Dienstantritts folgte die Ernennung des Cammerrats und Amtmanns zu Durlach (für
Mühlburg, Graben und Staffort) Caspar Gottfried Meyer als Rat und Landschreiber
der Herrschaft Rötteln. Er war vermutlich gelernter Verwaltungsmann und kein Jurist.
Seine Dienstzeit im Oberland dauerte gerade 2 Jahre. Der Landvogt v. Gemmingen
meldete am 29. März 1713 dem Markgrafen, daß der Landschreiber Meyer "heut früh
zwischen 10 und 11 Uhr nach langwieriger Krankheit gestorben" sei. Er wurde in Lörrach
begraben. (GLA 120/288 und 294).

25) Wieder ein Landeskind scheint der Nachfolger, Johannes Erhardus Kessel, gewesen
zu sein. Ihn finden wir im Frühjahr 1697 am Studium in Basel noch in der Artistenfakultät
, er bezeichnet sich als "Durlacensis". Mit ihm zusammen trägt sich Johannes Jacob
Bader ein. offenbar ein Schul- oder Studienfreund. Im SS 1699 ist Kessel inTübingen
als Student der Rechte, im gleichen Jahr wird er Stipendiat und dann Licentiat der
Rechte. Ob er gleich nach dem Studium Stadtschreiber von Pforzheim geworden ist,
wissen wir nicht, seine Bewerbung in unsere Landschreiberstelle gibt er jedenfalls aus
dieser Stellung ab. Auf den 24. April 1713 erhält er seine Berufung als fürstlicher Rat
und Landschreiber der Herrschaft Rötteln. Kessel war eigentlich für das Amt Durlach
vorgesehen. Trotz einer nur knappen und bündigen Bewerbung erhielt er seine neue
Bestallung innerhalb von 4 Tagen. Am gleichen Tag auch wieder wurde der Landvogt,
v. Leutrum, angewiesen, ihn nach Ankunft "behörig vorzustellen". Auch Kessel erhielt
für eine Wohnung in Basel 40 fl., solange er dort wohnen müsse. Die Beförderung in ein
besser dotiertes Amt war übrigens nicht ganz umsonst und wahrscheinlich war das

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