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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 2.1988
Seite: 171
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schon einige Jahrzehnte üblich, weil die Kriegslasten jener Zeit drückend waren. Es
wurden also für solch einen Bestallungsbrief Taxen verlangt. Hier waren es 50 fl., nicht
viel weniger als die Bar-Besoldung für ein Jahr. Da auch die Umzugskosten damals sehr
hoch waren, bat Kessel von Basel aus am 12.8.1713 um Ersatz der Reise- bzw. Umzugskosten
. Sie betrugen 73 fl. 12 kr. Zunächst lehnte der Markgraf ab. nur durch die Fürsprache
v. Gemmingens wurden ihm 50 fl. bewilligt, mit anderen Worten: man erließ
ihm die Taxe für seine Bestallung.

Unterm 25. Juli 1719 erhielt v. Leutrum die Mitteilung, daß Kessel als Hofrath und
Cammer-Procurator nach Karlsruhe berufen sei. Von Leutrum bat um Aufschub von
Kessels Reise nach Durlach und um eine Frist für die Erledigung der Arbeitsrückstände
, "damit insonderheit Ich von aller Verantwortung entlediget bleibe." Kessel war
verheiratet mit Frau Friderica Louisa Mentzer. im Kirchenbuch Lörrach finden sich
Taufeinträge von Kindern, eigenen und solchen, denen das Ehepaar Pate stand.

26) Am 10. Juli 1719 hatte schon der Hofrat Ferdinand16' Maximilian Binder seine Ernennung
zum Landschreiber der Herrschaft Rötteln-Sausenburg erhalten, der Dienstantritt
wird einige Wochen später erfolgt sein. Die "Resolution" des Markgrafen Carl
Wilhelm sagt, "daß unter Beibehaltung Rang und Charakters der Hoffrath Binder soll
an des Kessels Stelle mit sein, des Kessels Gage kommen.Taxe 50 fl." Von Leutrum wird
beauftragt, den neuen Landschreiber dem Herkommen gemäß zu präsentieren.

Auch in dieser Zeit finden wir die gleichen Formeln und Mahnungen in der Bestallungsurkunde
, wie wir sie schon kennen: Der Landschreiber müsse seine Arbeit emsig
und getreulich verrichten, geist- und weltlich. Edel und unedel, reich und arm. Mann
und Weib, klein und groß gleich behandeln und (im Streitfall) gütlich vertädigen. sie
beim Herkommen. Recht und Gerechtigkeit schützen, keine Beschwerung dulden,
gütlich und ohn Verdruß anhören. Verhörtage in derWoche halten, dem Armen als dem
Reichen, dem Reichen als dem Armen zur Billigkeit und schleunigem Recht... verhelfen
, kein Freundschaft. Gunst und Gaab. keine Verehrung annehmen oder annehmen
lassen. Berichte und Beschlüsse nur "communicato consilio" fassen, die Kirchenordnung
nach der Augsburgischen ohngeänderten Confession zu halten. - Den Beschluß
der Bestallung macht stets eine Güte-Formel für die Lösung des Dienstverhältnisses
und die Versicherung getreu und hold zu sein.

Aus einem Bericht Binders vom 14. März 1724 geht hervor, "daß ich vor 2 Scribenten
(Kanzlei-Schreiber) das jährliche Salarium ä 30 fl. so auß meinem Beuttel zahlen müssen
". Binder war verheiratet mit Maria Catharina Orth, im Lörracher Kirchenbuch finden
sich einige Tauf einträge von Kindern. Bei seinemTod am 13. Dezember 1730 im Alter
von 42 Jahren und 3 Monaten hinterließ er die Witwe mit 5 kleinen Kindern. Nach
Leutrums Bericht starb er nach monatelangem beschwerlichem Krankenlager an der
Wassersucht. In diesem Bericht schlug Leutrum auch vor, "die Hinterbliebenen bei der
kalten Witterung nicht aus dem Haus auszutreiben." Für eine Übergangszeit möge man
den Hofrat und Archivar Drollinger (in Basel) mit der Führung der Landschreiber-Geschäfte
beauftragen. Der Geheime Hofrat meinte, das könne man dem Markgrafen
nicht anraten. Dennoch wurde der Vorschlag gemacht. Markgraf Carl Wilhelm entschied
nicht sofort. Er wollte sich s bedenken.

Eine Familie Binder stellte im 16. Jh. einige Öttingische Hofmeister zu "Kalb"
(Calw). Ob unser Landschreiber zu dieser Familie gehört, ist unbekannt.

27) Der Nachfolger von Hofrat Binder wurde der Hofrat Joseph Süss, der an der Alt-
dorfer Universität (bei Nürnberg. Vorgängerin von Erlangen) 1725 sein Studium begonnen
hat. zusammen mit Ernst Ludwig Fein, beide als "Durlaco-Marchici" bezeichnet,
ohne daß ein näherer Herkunftsort genannt ist.

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