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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 1.1989
Seite: 31
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0033
Am 10. Juni 1578 ließ Jacob Truch-
seß von der Schär zu Waldsee 21
Hexen, am 11. Juni 9 und tags
drauf nochmals 8 Hexen in «einem
Brand» hinrichten.
Wickiana. ZB Zürich.

chiv gelangte. Allerdings ging auch in der Französischen Revolution sehr viel in Pfeffin-
gen/Aesch verloren, undTeile des im Archiv heute Vorhandenen gelangten durch Sammeln
und Rückerwerb im letzten und in diesem Jahrhundert in den Besitz der Familie.
Gerade bei der Aufbewahrungsstelle, wo sich dieser Bericht fand, läßt sich nicht mehr
feststellen, seit wann diese Urkunden im Besitz der Familie von Blarer sind.

Der teilweise schwer lesbare Bericht läßt sich unterteilen in Anklage/Beweisaufnahme
' und 'Verhör der Hauptangeklagten unter Folteranwendung'. Herrn Dr. Ulrich
Barth (Basler Staatsarchiv) sei für die Hilfe bei etlichen besonders schwer zu lesenden
Stellen gedankt; dort, wo auch er für eine Deutung keine Verantwortung übernehmen
wollte, ist ein Fragezeichen gesetzt.

Der vorliegende Prozeß zeigt, wie die Untersuchung ablief und wie lange ein solcher
Inquisitionsprozeß dauern konnte. Das Verfahren wurde - ein eher seltenes Ereignis -
nicht von der Obrigkeit angestrengt, sondern auf Drängen der Bauern in Gang gesetzt.
Die Veröffentlichung rechtfertigt sich ganz besonders, weil diese Akten in einem Privatarchiv
liegen und nur so bekannt werden können.

Eine Belästigung der Familie von Blarer ist unzulässig; die Urkunde wäre im Privatarchiv
der Familie auch nicht sofort zu finden, weil dieses Archiv nach keinem Verzeichnis
geordnet ist. Der Bericht im Ur- und (zeilengleichen) Übertragungs-Wortlaut:

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