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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 1.1989
Seite: 58
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0060
Urkunden und Akten, von denen im Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel in
Pruntrut Auskunft zu unserer Hexengeschichte erwartet werden konnte, erbrachten
nichts, was — auch entfernt — auf diesen Hexenprozeß hingedeutet hätte. Unter der
Registerbezeichnung "Comptes Birseck 1573-1584" fand sich unter der Überschrift
"Umbgelt gerechnet zu Schliengen Steinenstat Altigkgen und Muchen von dem 4. Fe-
bruari anno (15)75 bis uff den 5. Marty anno 1576" eine kurze Erwähnung der Küngoldt
Bentzin und des Diebolt Held.

Zwei im Pruntruter Archiv aufbewahrte Schriften11'& 12) über Hexenverfolgungen im
ehemaligen Fürstbistum brachten keine Hinweise auf den Prozeß gegen Küngold Benz;
beide Schriften sind wohl auf französischsprachige Vorgänge beschränkt. Ferner bringt
eine ältere Arbeit Schillingers 10) eine Fülle wertvoller Aktenauswertungen. So etwa,
daß er 160 Hexenprozesse im fürstbischöflichen Archiv vorgefunden hat (unter "Crimi-
nalia in Sortilegiis, Veneficis & Maleficis"), wobei in 76 Fällen dieTodesstrafe vollzogen
wurde (S. 1). Bloß sechs dieser Prozeßakten sind in deutscher Sprache abgefaßt, weil
sie deutschsprachiges Gebiet des Bistums betroffen haben, alle übrigen sind französisch
(S. 3). Kein Prozeß in Schliengen wird erwähnt. Die vorliegende Geschichte zeigt,
daß längst nicht alle Hexenprozesse im ehemaligen Fürstbistum in jenen Archiven, die
zuerst dafür in Frage kommen, gefunden werden können.

Wie das Urteil beim vorliegenden Prozeß gelautet hat, wissen wir nicht. Hat die alte
Frau zu der "glücklichen" Hälfte gehört, die nach den obigen Angaben Schillingers mit
dem Leben davon gekommen ist? Dann dürfte sie in Schliengen verfemt gewesen sein,
ihr Lebensabend wäre wohl unter keinem guten Stern gestanden. Die Geschichte zeigt
auch, daß im Fürstbistum damals nicht so verfahren wurde wie in der Stadt Basel, wo
im allgemeinen "Kinder, Greise, Kranke und Schwangere" nicht gefoltert werden durften
, "wenn dieTortur deren Gesundheit ernstlich gefährde".3' (S. 108) -Was zu 'Hexen
in Schliengen" ferner zu sagen ist, soll in einer weiteren Arbeit von Dr. Rüdiger Hoffmann
, Schliengen, (vgl. S. 60) nachgetragen werden.

Hinrichtung dreier Hexen
am 4. November 1585 in
Baden AG. Sie wurden auf
Leitern gebunden ins Feuer
geworfen. Zeitgenössische
Darstellung von Ulrich
Grob.

Wickiana. ZB Zürich.

5S


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